Elternbeitrag,Kindergarten,Tageseinrichtung NRW

Hallo zusammen,

folgender Fall angenommen:
Eine Familie hat eine Tochter, die in der Zwischenzeit 8 Jahre alt ist und 3 Klasse in der Grundschule besucht.
Jetzt (08.11.2006) kommt ein Brief vom Kinder- und Jugendamt, dass der Elternbeitrag für den Besuch einer Tageseinrichtung (hier ist Kindergarten gemeint) neuberechnet wurde (für die Jahre 2003 und 2004), und der Beitrag für den Zeitraum ab 01.01.2003 auf 28,63 Euro monatlich erhöht wurde.

Die Familie muss für Zeitraum 01.01.2003 – 31.07.2004, 544 Euro Nachzahlung leisten.
Nur stellt sich die Frage, wie lange (3 Jahre, 6 Jahre, 10 Jahre) kann die Stadt die Nachzahlung verlangen.

Sind euch entsprechende gesetzliche Fristen bekannt?

Mit freundlichen Grüßen
Eugen

Hallo Eugen,

steht denn im dem Bescheid keine Rechtsgrundlage?

Meiner Meinung nach greift hier §12,1,4b KAG NRW (Kommunale Abgabenordnung) und danach beträgt die Frist 4 Jahre. Diese beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres (steht glaube ich in §170 AO (Abgabenordnung) - in diesem Fall Ende 2003. Verjährt wäre der Anspruch demnach erst Ende 2007. Ohne Gewähr natürlich.

Warum wurde eigentlich neu berechnet? Mussten Unterlagen eingereicht werden? Und bei der Höhe der Nachzahlung lässt sich grob überschlagen, dass vorher die Festsetzung in Stufe I = 0,00 € vorgenommen wurde?
Ich würde mal nachhaken, warum da genau eine Nachzahlung gefordert wird.

Gruß
Lilith