Hallo,
benötige Rat in folgender Sache:
Ist es O.K., das der Vermieter die Elternbürgschaft
einfordert für die Nebenkostennachzahlung meiner Tochter? Sie ist im Augenblick arbeitssuchend und Zahlt die Nebenkostennachzahlung (insgesamt 900€)in Raten ab. Jetzt fordert der Vermieter, das ich als Mutter den Rest von 750€ sofort ausgleiche. Ich habe angenommen, die Bürgschaft betrifft nur die Miete und aktuellen Nebenkosten. Leider habe ich selber gar keinen Nachweis über die Bürgschaft, so das ich nichts nachlesen kann.Dumm gelaufen!!!
Wer kann mir dazu Rat geben?
Vielen Dank im Voraus
Rainbowstar
Guten Morgen:smile:
Leider hab ich keine gute Nachricht für Sie.Ich hab mich mal schlau gemacht für Sie und mich über die Elternbürgschaft erkundigt.Tatsächlich ist es wirklich so,daß Sie zahlen,wenn die Tochter die Miete nicht bezahlt.Mit der Nebenkostennachzahlung auch,außer es steht im Vertrag anderst drin.Sie haben doch etwas unterschrieben?Dann müssen Sie eine Durchschrift haben.So hab ich es gelesen.Wenn Sie nichts schriftliches haben,und nichts unterschieben haben,dann müssen Sie auch nichts zahlen,denn dann könnte ja jeder kommen,und was wollen.Außerdem finde ich das eine Mega Sauerei von dem Vermieter,da die Tochter ja bezahlt.Darum würde ich mal beim Mieterbund anrufen,oder einem Anwalt.Mit dem heutigem Rechtssytem ist alles etwas verwirrend.Ich hoffe,ich konnte Ihnen etwas helfen.Sie können einiges im Internet darüber nach lesen.
Liebe Grüße Sonja
Hallo Sonja,
Vielen Dank für Ihre Hilfe, werde nochmal nach einer Durchschrift schauen. Kann mich aber nicht erinnern etwas unterschrieben zu haben.
Liebe Grüsse
Rainbowstar