Hallo,
am 15. dieses Monats ist es soweit: ich verlasse mein
Studentenheim und ziehe um in eine „richtige“ Wohnung. Dazu
habe ich jetzt zwei Fragen:
- Der Vermieter wünscht eine Elternbürgschaft. Über welchen
Betrag wird die gewöhnlich ausgestellt? Oder geht es da um
eine Anzahl von Monatsmieten oder einfach „jede nicht von
Ihrem Sohn gezahlte Monatsmiete“?
Solchen Bürgschaften werden üblicherweise auf alle aus dem Mietverhältnuis entstehenden Kosten verlangt. Also neben der Miete auch für Nebenkosten oder Renovierungskosten. Die Bürgschaft kann auf einen Höchtsbetrag begrenzt werden. Habe jedoch in der beruflichen Praxis eine Begrenzung noch nie erlebt.
Gibt es im Internet
Vordrucke für solche Bürgschaften?
Keine Ahnung
Oder wie wäre der ideale
Text dafür?
"Mit ihrer Unterschrift übernehmen die Eltern des Mieters van orten alle möglicherweise anfallen Kosten, die aus dem Mietverhältnis entstehen, hier insbesondere Miete und Nebenkosten, Renovierungskosten und Mietschäden. Der Vermieter verpflichtet sich, die Bürgen innerhalb zwei Wochen mit eingeschriebenen Brief zu verständigen, wenn der Mieter in Mietrückstand gerät, die Nebenkosten nicht bezahlt, Schäden verursacht oder anderen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt.
Unterschriften und Datum
- Worauf sollte ich bei der Wohnungsübergabe speziell achten?
Also, gibt es Dinge, die bei vielen Übergaben übersehen
werden, oder die vielleicht der eine oder andere Vermieter ein
wenig vertuschen will?
Auf Kratzer an Türen, Fensterrahmen, Heizkörpern, Brandflecken, Wasserschäden, Steckdosen und Schalter mit Farbanlagerungen, nicht ordnungsgemäss tapeziert (Stoss aneinander, nicht übereinander) Kratzer in Fensterscheiben, Teppichbodenbelag oder Parkett - alle Schäden im Mietvertrag eintragen lassen, seien sie noch so klein - ( in zwei Wochen erinnert sich niemand mehr sonst daran ), sind die Wasseruhren abgelesen, ist die Heizung abgelesen, wenn nicht, lasse sie zwischenablesen, wenn Du eine Kücheneinrichtung mitmietest, prüfe die elektrischen Geräte, die Sauberkeit und beim Herd das Backblech. Fenster öffnen und prüfen ob sie gut zu öffnen und zu schliessen sind, Rolladengurte prüfen, Rolladen an allen Fenstern herablassen und wieder hochziehen, Ecken auf Schimmel prüfen - beachten- wo kurz etwas überstrichen wurde, ist Aufmerksamkeit geboten, lasse Dir vom Vermieter in Mietvertrag bestätigen, dass in der Wohnung bisher noch nie Schimmel war. Prüfen, ob die geweissten Wänden und Decken gleichmässig gestrichen sind. Und, und, und.
Gruss Günter