Elternbürgschaft und Wohnungsübergabe - 2 Fragen

Hallo, liebe Experten,

am 15. dieses Monats ist es soweit: ich verlasse mein Studentenheim und ziehe um in eine „richtige“ Wohnung. Dazu habe ich jetzt zwei Fragen:

  1. Der Vermieter wünscht eine Elternbürgschaft. Über welchen Betrag wird die gewöhnlich ausgestellt? Oder geht es da um eine Anzahl von Monatsmieten oder einfach „jede nicht von Ihrem Sohn gezahlte Monatsmiete“? Gibt es im Internet Vordrucke für solche Bürgschaften? Oder wie wäre der ideale Text dafür?

  2. Worauf sollte ich bei der Wohnungsübergabe speziell achten? Also, gibt es Dinge, die bei vielen Übergaben übersehen werden, oder die vielleicht der eine oder andere Vermieter ein wenig vertuschen will?

So, das war´s schon wieder, dankeschön,

Joachim :smile:

Hi, Joachim,

Bürgschaften sind individuell aushandelbar. Entweder über einen bestimmten Betrag oder über alles. Aber es ist absolut nicht üblich, dass ein Vermieter eine Elternbürgschaft verlangt, und ich würde versuchen, das zu vermeiden, im schlimmsten Fall auch woanders hin ziehen. Ich wollte nicht, dass meine Eltern im Schadensfall einen Anruf vom Vermieter kriegen, der jetzt sein Geld will.
Kaution dagegen ist vollkommen normal. Die muss der Vermieter aber irgendwie anlegen, am besten als Sparbuch.

Zu 2: Auch wenn du dir doof dabei vorkommst (hab schlechte Erfahrungen gemacht), besteh auf einem Übergabeprotokoll, in dem jede Kleinigkeit, die nicht in Ordnung ist, festgehalten wird, sonst heißt es beim Auszug, du hast es zerstört. Bei unserem vorletzten Einzug dauerte die Übergabe etwa 2,5 Minuten, beim Auszug dann zwei Stunden, die Vermieterin ist auf Händen und Knien durch die Wohnung, um jede Winzigkeit von uns hinterher ausbessern oder bezahlen zu lassen. Risse (z. b. in Fenstern, auch kleine), alte Tapeten, Flecken - auch auf dem Teppich - Türen, die nicht richtig schließen (auch an Schränken usw.), alles aufschreiben. Dann kannst du bei Auszug beweisen, dass es schon vorher war. Die Anzahl der Schlüssel musst du dir quittieren lassen. Schau auch Keller und Speicher bei der Übergabe an, nimm auch da Mängel in das Übergabeprotokoll mit auf.
So, das ist das, worauf ich inzwischen achte, ich hoffe, es hilft dir und es reicht.

Gruß, die Elbin

Hab Dank, Wissende vom Elbenvolk :wink:
Hallo Elbin,

dankeschön erst einmal. In eine andere Wohnung würde ich nur ungerne ziehen, denn diese ist schon irgendwie ziemlich traumhaft. Mal sehen, was ich bezüglich der Bürgschaft mit dem Vermieter aushandeln kann.

Bei meiner ersten Wohnungsübergabe hatte ich Glück - da es ja „nur“ ein privates Studentenwohnheim war, dachte ich mir nix dabei, und das ganze war nach fünf Minuten beendet. Erst später merkte ich, daß das Zimmer in einem absolut miesen Zustand war, aber just dann wechselte die Hausverwaltung - und die ehemalige Verwaltung stellte sich als eine ziemlich unfähige Truppe von untätigen Faulenzern heraus, und da im Haus jahrelang nicht wirlich was gemacht wurde, pochte die neue Verwaltung auch nicht auf die alten Übergabeprotokolle - sondern übernimmt die Schäden erst einmal auf eigene Kosten.

Auf jeden Fall werde ich für die neue Wohnung *mindestens* eine Dreiviertelstunde in Anspruch nehmen.

Danke noch einmal, Gruss, Joachim

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Hallo,

am 15. dieses Monats ist es soweit: ich verlasse mein
Studentenheim und ziehe um in eine „richtige“ Wohnung. Dazu
habe ich jetzt zwei Fragen:

  1. Der Vermieter wünscht eine Elternbürgschaft. Über welchen
    Betrag wird die gewöhnlich ausgestellt? Oder geht es da um
    eine Anzahl von Monatsmieten oder einfach „jede nicht von
    Ihrem Sohn gezahlte Monatsmiete“?

Solchen Bürgschaften werden üblicherweise auf alle aus dem Mietverhältnuis entstehenden Kosten verlangt. Also neben der Miete auch für Nebenkosten oder Renovierungskosten. Die Bürgschaft kann auf einen Höchtsbetrag begrenzt werden. Habe jedoch in der beruflichen Praxis eine Begrenzung noch nie erlebt.

Gibt es im Internet

Vordrucke für solche Bürgschaften?

Keine Ahnung

Oder wie wäre der ideale

Text dafür?

"Mit ihrer Unterschrift übernehmen die Eltern des Mieters van orten alle möglicherweise anfallen Kosten, die aus dem Mietverhältnis entstehen, hier insbesondere Miete und Nebenkosten, Renovierungskosten und Mietschäden. Der Vermieter verpflichtet sich, die Bürgen innerhalb zwei Wochen mit eingeschriebenen Brief zu verständigen, wenn der Mieter in Mietrückstand gerät, die Nebenkosten nicht bezahlt, Schäden verursacht oder anderen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt.

Unterschriften und Datum

  1. Worauf sollte ich bei der Wohnungsübergabe speziell achten?
    Also, gibt es Dinge, die bei vielen Übergaben übersehen
    werden, oder die vielleicht der eine oder andere Vermieter ein
    wenig vertuschen will?

Auf Kratzer an Türen, Fensterrahmen, Heizkörpern, Brandflecken, Wasserschäden, Steckdosen und Schalter mit Farbanlagerungen, nicht ordnungsgemäss tapeziert (Stoss aneinander, nicht übereinander) Kratzer in Fensterscheiben, Teppichbodenbelag oder Parkett - alle Schäden im Mietvertrag eintragen lassen, seien sie noch so klein - ( in zwei Wochen erinnert sich niemand mehr sonst daran ), sind die Wasseruhren abgelesen, ist die Heizung abgelesen, wenn nicht, lasse sie zwischenablesen, wenn Du eine Kücheneinrichtung mitmietest, prüfe die elektrischen Geräte, die Sauberkeit und beim Herd das Backblech. Fenster öffnen und prüfen ob sie gut zu öffnen und zu schliessen sind, Rolladengurte prüfen, Rolladen an allen Fenstern herablassen und wieder hochziehen, Ecken auf Schimmel prüfen - beachten- wo kurz etwas überstrichen wurde, ist Aufmerksamkeit geboten, lasse Dir vom Vermieter in Mietvertrag bestätigen, dass in der Wohnung bisher noch nie Schimmel war. Prüfen, ob die geweissten Wänden und Decken gleichmässig gestrichen sind. Und, und, und.

Gruss Günter

Hallo Joachim,

ich würde die Sache auch mal unter dem Gesichtspunkt sehen, dass nicht mehr als 3 Monatsmieten als Kaution vereinbart werden dürfen.

Eine Bürgschaft für „alle anfallenden Mieten!“ + Kaution wird im Regelfall gegen das Gesetz verstoßen.

Also allenfalls: 2 MM + Bürgschaft über 1 Miete.

Gruß
Gisela

Hallo Gisela,

die Bürgschaft musst Du unabhängig von der Kaution sehen. Mit einer Bürgschaft übernimmt der Bürge die Haftung für einen anderen, wenn dieser nicht seinen Verpflichtungen nachkommt - und - so schnell wird eine Bürgschaft nicht fällig - trotz aller Versuche, bei dem Schuldner zu pfänden nichts herauskommt. Der Gläubiger muss also zuerst versuchen, beim Schuldner ans Geld zu kommen. Erst wenn dies nicht gelingt, kann er auf die Bürgschaft Bezug nehmen.

ich würde die Sache auch mal unter dem Gesichtspunkt sehen,
dass nicht mehr als 3 Monatsmieten als Kaution vereinbart
werden dürfen.

Eine Bürgschaft für „alle anfallenden Mieten!“ + Kaution wird
im Regelfall gegen das Gesetz verstoßen.

Da frei aushandelbar, kein Rechtsverstoss.

Also allenfalls: 2 MM + Bürgschaft über 1 Miete.

GRuss Günter

Danke an alle! (owT)
!