ein möglicher Fall:
Student (nebenbei stud. Hilfskraft) möchte eine Wohnung mieten. Der Vermieter fordert eine angemessene Kaution (mehr als zwei KMM). Die Wohnung wurde online gefunden und der zuständige Immobilien-Makler kontaktiert. Die Miete, Selbstauskunft und die Kaution können vom Studenten ohne Probleme erbracht werden.
Der Makler(!) fordert jedoch zusätzlich eine Elternbürgschaft. Da diese aus persönlichen Gründen nicht vorzulegen ist, wurde angeboten die doppelte Kaution zu bezahlen, damit der Vermieter keine Bedenken hat. Allerdings erklärte der Makler, dass nicht der Vermieter die Bürgschaft möchte, sondern der Makler selbst!
Bekannt ist, dass der Vermieter nicht Kaution und Elternbürgschaft zugleich fordern darf. Wurde dies an den Makler ausgeglieder um das Mietrecht zu umgehen oder wie ist diese Geschichte zu interpretieren?
wenn der Student offenbar nicht genug Einkommen hat, um als guter Schuldner für den Vermieter dazustehen, warum sollte dann der Makler das Risiko eingehen, keine Provision vom Studenten zu bekommen, weil der nach Vermittlung der Wohnung sagt: „Tut mir leid, hab das Geld nicht“?
Weil auch Makler sich an Gesetze halten müssen.
Es steht dem Makler allerdings frei die Vermittlung nicht vorzunehmen. Sollte ich als VM einmal von einem solchen Verhalten eines für mich arbeitenden Makler erfahren, könnte es sein, dass ich gar nicht mehr lieb bin.
ich stehe vielleicht auf dem Schlauch - aber der Makler hält sich doch an Gesetze und wo ist das Problem, wenn er für SEINE eigene Forderung eine Sicherheit verlangt?
Das lese ich im UP allerdings nicht. Da steht, dass er eine ZUSÄTZLICHE Sicherheit fordert. Für was steht da nicht, es steht nur direkt hinter den Ausführungen für die geforderte Mietsicherheit.
Abgesehen davon ist für mich ein Makler der eine Sicherheit für seine Courtage fordert (auf die er zu diesem Zeitpunkt noch keinen Anspruch hat), gelinde gesagt ‚recht ungewöhnlich‘