eine schwangere Arbeitnehmerin in Probezeit, Probezeit läuft aus vor Mutterschutz…
36 Arbeitstage bis Mutterschutz. Die Arbeitnehmerin möchte 1 Jahr nach der Entbindung zuhause bleiben. Bekommt sie hier das Elterngeld, was auf dem Durchschnitts-Netto-Verdienst der letzten 12 Monate basiert?
Bekommt sie hier das
Elterngeld, was auf dem Durchschnitts-Netto-Verdienst der
letzten 12 Monate basiert?
Das Elterngeld wird aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt errechnet. Wenn sie also vor der Geburt 2 Monate arbeitslos ist, fällt das Elterngeld etwas niedriger aus. Es setzt sich dann aus 10 Monaten Gehalt und 2 Arbeitslosengeld zusammen. Arbeitet sie bis zur Geburt, ist es etws höher.