Hallo an alle erstmal
wenn ein Paar zusammen lebt ein Kind bekommt und dann die Partnerin beschließt sich zu trennen aber noch mit dem EX zusammen Wohnt bekommt er eigentlich auch was vom Elterngeld ab oder ist es nur für sie weil sie das alleinige Sorgerecht hat.
Hallo,
ich gehe mal davon as, das dr Partner uch der Vater des Kindes ist.
Elterngeld bekommt derjenige Elternteil, der das Kind zuhause betreut, und zwar in der Regel 67% des Nettoeinkommens. Wenn der Vater auch zuhause bleibt und die Betreuung des Kindes übernimmt, dann kann er auch Elterngeld beantragen. Aber nur, wenn er uch wirklich zur Kindesbetreuung zuhause bleibt, und nicht weil er einfach nur noch da wohnt.
Gute Informationen gibt es unter www.elterngeld.net
… noch ein Nachtrag …
hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, dann entscheidet er/sie darüber, wie die 12, bzw. 14 Monate zwischen den Partnern verteilt werden. Dh. der Vater kann nicht einfach 12 Monate Elterngeld beanspruchen und der Mutter somit den Anspruch nehmen.
Elterngeld ist genemigt und wird gezahlt beide wohnen noch in einer Wohnung er geht Arbeiten sie ist Arbeitzlos und Zuhause Elterngeld kommt aufs Konto und sie nimmt alles Runter
Hallo,
wenn der Vater berufstätig ist und die Mutter das Kind betreut, steht dieser selbstverständlich auch das Elterngeld zu.
Wie eine anteilige Zahlung der Miete etc. geregelt wird, ist eine ganz andere Frage.
Allerdings sollte der Vater sich vergegenwärtigen, dass er auch dem Kind und u.U. der Kindsmutter gegenüber unterhaltspflichtig ist.
Gruß
=^…^=
Der Vater geht arbeiten, hat dadurch sein Einkommen. Die Mutter betreut das Kind, das Elterngeld ist ihr „Einkommen“. Ihr steht ja auch nichts von seinem Einkommen zu, also muß sie vom Elterngeld auch nichts abgeben.
Ich empfehle schnellstens getrennte Konten, dann ist die Sache klar.
Sie bekommt Harz4 und sein einkommen wird mit angerechnet da er zu wenig verdihnt bekommt er auch ein teil vom Amt ergo bekommt sie auch was von seinem Geld
Hallo,
zunächst einmal: Die Frau hat also derzeit ein so geringes Einkommen, dass sein Einkommen für ihren Unterhalt herangezogen werden muss und zusätzlich noch Sozialleistungen bezogen werden müssen? Warum in aller Welt meint dann der Mann, Anspruch auf dieses wenige Einkommen, das sie hat, zu haben?
Leider wird von Seiten der ARGE immer eine Bedarfsgemeinschaft angekommen, wenn ein Kind im Haushalt lebt; trotzdem wäre es sinnvoll, die ARGE über die Trennung zu informieren, damit es im Zusammenhang mit dem baldmöglichst zu erfolgenden Umzug keine Probleme gibt.
Des Weiteren sollte sich der Mann schon einmal eingehend mit seinen Unterhaltsverpflichtungen seinem Kind gegenüber beschäftigen.
Gruß
=^…^=