Elterngeld

Hallo zusammen,
wie ist das den wenn Kind 1 am 01.07.2009 geboren wurde, die Mutter hat Elternzeit von 3 Jahren beantragt. Nun soll Kind 2 am 10.05.2012 auf die Welt kommen. Sprich noch innerhalb der Elternzeit.

Wie wird dann das Elterngeld berechnet? Spielt es hier eine Rolle das das erste Kind noch unter 3 Jahre alt ist und die Frau noch in Elternzeit ist? Hat die Frau noch mal Anspruch auf Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber obwohl sie nicht mehr bei ihm gearbeitet hat?

Wer kann hier ein bisschen Licht ins Dunkle bringen?!

Danke!!!

Hallo!

wie ist das den wenn Kind 1 am 01.07.2009 geboren wurde, die
Mutter hat Elternzeit von 3 Jahren beantragt. Nun soll Kind 2
am 10.05.2012 auf die Welt kommen. Sprich noch innerhalb der
Elternzeit.

Wie wird dann das Elterngeld berechnet?

Trotzdem nach dem Einkommen der letzten 12 Monate vor Beginn Mutterschutz (außer bei Beamten, da die letzten 12 Monate vor der Geburt)

Spielt es hier eine
Rolle das das erste Kind noch unter 3 Jahre alt ist und die
Frau noch in Elternzeit ist?

Ja, wenn das erste Kind noch unter 3 ist, bekommt die Frau zusätzlich zu den 300€ Mindestelterngeld noch 75€ Geschwisterbonus. Aber nur bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes.

Hat die Frau noch mal Anspruch
auf Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber obwohl sie nicht mehr
bei ihm gearbeitet hat?

Nein, aber auf den Teil von der Krankenkasse, sofern gesetzlich versichert. Das sind 13€/Tag für 6 Wochen vor und 8 (bzw. 12 bei Frühgeburten und Mehrlingen) Wochen nach der Geburt. Und das auch nur, wenn sie noch angestellt ist.

LG
ausnahmefall

Hat die Frau noch mal Anspruch
auf Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber obwohl sie nicht mehr
bei ihm gearbeitet hat?

Nein, aber auf den Teil von der Krankenkasse, sofern
gesetzlich versichert. Das sind 13€/Tag für 6 Wochen vor und 8
(bzw. 12 bei Frühgeburten und Mehrlingen) Wochen nach der
Geburt. Und das auch nur, wenn sie noch angestellt ist.

Hallo,

sofern das Arbeitsverhältnis noch besteht, kann die Frau jedoch die Beendigung der Elternzeit für Kind Nummer 1 zum Beginn der Mutterschutzfrist für Kind Nummer 2 verlangen.

Demzufolge könnten sie die Mutterschutzfristen in Anspruch nehmen - mit Mutterschaftsgeld und Gehalt vom Arbeitgeber.

Grüße

Florian

1 „Gefällt mir“