ein Ehepaar bekommt vor kurzem ein Kind. Nun soll Etlerngeld beantragt werden.
Darf die Mutter 14 monate beantragen ? Auch wenn kein Härtefall vorliegt. Der Vater kann Aufgrund seiner Selbständigkeit einfach nur minimal mithelfen, reicht dies als Grund aus ?
Folgende Konstelation möglich ?
Vater monate 1+2 = 2 monate
Mutter monate 3-14 = 12 monate
Darf die Mutter 14 monate beantragen ? Auch wenn kein
Härtefall vorliegt.
Darf schon, aber der Antrag wird wohl abgelehnt.
Der Vater kann Aufgrund seiner
Selbständigkeit einfach nur minimal mithelfen, reicht dies als
Grund aus ?
Er darf während seines Elterngeldbezuges max. 30 Stunden/Woche weiterhin arbeiten. Er wird aber gefragt werden, wie er die Lücke zu seiner üblichen Stundenzahl zu schließend gedenkt.
Eine kurzfristige Beschäftigung (max 50 Tage/Jahr) ist regelmäßig eine gute Antwort. Das kann dann z.B. seine Frau sein. Sämtliche Gewinne in den zwei Monaten werden natürlich von Elterngeld abgezogen.
Folgende Konstelation möglich ?
Vater monate 1+2 = 2 monate
Mutter monate 3-14 = 12 monate
Ja, anders herum ist es jedoch etwas glaubhafter.
PS: Trenne Elterngeld und Elternzeit gedanklich voneinander.
Folgende Konstelation möglich ?
Vater monate 1+2 = 2 monate
Mutter monate 3-14 = 12 monate
Das ist falsch. Die Mutter kann maximal bis zum 12. Monat Elterngeld bekommen, da die Monate 1 und 2 (Mutterschutz) voll auf das Elterngeld angerechnet werden und nicht zu „tauschen“ sind. Es wären also folgende Konstellationen möglich:
Wobei die zweite Variante vom AG der Mutter genehmigt werden muss, wenn diese zwischendurch arbeiten will. Wenn nicht, kann sie natürlich Elternzeit ohne Elterngeldbezug nehmen.