Elterngeld

Hallo,

z.b.

ein Ehepaar bekommt vor kurzem ein Kind. Nun soll Etlerngeld beantragt werden.

  • Darf die Mutter 14 monate beantragen ? Auch wenn kein Härtefall vorliegt. Der Vater kann Aufgrund seiner Selbständigkeit einfach nur minimal mithelfen, reicht dies als Grund aus ?

  • Folgende Konstelation möglich ?
    Vater monate 1+2 = 2 monate
    Mutter monate 3-14 = 12 monate

danke

Hallo,

vorab:
http://www.elterngeld.net/elterngeld-bezugszeitraum…

Hallo,

z.b.

ein Ehepaar bekommt vor kurzem ein Kind. Nun soll Etlerngeld
beantragt werden.

  • Darf die Mutter 14 monate beantragen ? Auch wenn kein
    Härtefall vorliegt.

***Wo kommt da ein „Härtefall“ vor?

Der Vater kann Aufgrund seiner

Selbständigkeit einfach nur minimal mithelfen, reicht dies als
Grund aus ?

  • Folgende Konstelation möglich ?
    Vater monate 1+2 = 2 monate

***Sehe hierin kein Hindernis.

Mutter monate 3-14 = 12 monate

danke

Hallo

  • Darf die Mutter 14 monate beantragen ? Auch wenn kein
    Härtefall vorliegt.

Darf schon, aber der Antrag wird wohl abgelehnt.

Der Vater kann Aufgrund seiner
Selbständigkeit einfach nur minimal mithelfen, reicht dies als
Grund aus ?

Er darf während seines Elterngeldbezuges max. 30 Stunden/Woche weiterhin arbeiten. Er wird aber gefragt werden, wie er die Lücke zu seiner üblichen Stundenzahl zu schließend gedenkt.
Eine kurzfristige Beschäftigung (max 50 Tage/Jahr) ist regelmäßig eine gute Antwort. Das kann dann z.B. seine Frau sein. Sämtliche Gewinne in den zwei Monaten werden natürlich von Elterngeld abgezogen.

  • Folgende Konstelation möglich ?
    Vater monate 1+2 = 2 monate
    Mutter monate 3-14 = 12 monate

Ja, anders herum ist es jedoch etwas glaubhafter.

PS: Trenne Elterngeld und Elternzeit gedanklich voneinander.

MfG Frank

Hallo!

  • Folgende Konstelation möglich ?
    Vater monate 1+2 = 2 monate
    Mutter monate 3-14 = 12 monate

Das ist falsch. Die Mutter kann maximal bis zum 12. Monat Elterngeld bekommen, da die Monate 1 und 2 (Mutterschutz) voll auf das Elterngeld angerechnet werden und nicht zu „tauschen“ sind. Es wären also folgende Konstellationen möglich:

Vater: 1.+2. Monat
Mutter: 1.- 12. Monat

Oder:

Mutter: 1. + 2. Monat und vielleicht 5. bis. 14. Monat
Vater: 3. + 4. Monat

Wobei die zweite Variante vom AG der Mutter genehmigt werden muss, wenn diese zwischendurch arbeiten will. Wenn nicht, kann sie natürlich Elternzeit ohne Elterngeldbezug nehmen.

Grüße!