Hallo
- Darf die Mutter 14 monate beantragen ? Auch wenn kein
Härtefall vorliegt.
Darf schon, aber der Antrag wird wohl abgelehnt.
Der Vater kann Aufgrund seiner
Selbständigkeit einfach nur minimal mithelfen, reicht dies als
Grund aus ?
Er darf während seines Elterngeldbezuges max. 30 Stunden/Woche weiterhin arbeiten. Er wird aber gefragt werden, wie er die Lücke zu seiner üblichen Stundenzahl zu schließend gedenkt.
Eine kurzfristige Beschäftigung (max 50 Tage/Jahr) ist regelmäßig eine gute Antwort. Das kann dann z.B. seine Frau sein. Sämtliche Gewinne in den zwei Monaten werden natürlich von Elterngeld abgezogen.
- Folgende Konstelation möglich ?
Vater monate 1+2 = 2 monate
Mutter monate 3-14 = 12 monate
Ja, anders herum ist es jedoch etwas glaubhafter.
PS: Trenne Elterngeld und Elternzeit gedanklich voneinander.
MfG Frank