Elterngeld

Moin,

nur eine kurze Frage, vielleicht weiß ja jemand bescheid und erspart mir so längere Recherchen…

Wie sieht das mit dem neuen Elterngeld aus, wenn nur ein Elternteil überhaupt arbeitet? Kann dann dieser Elternteil trotzdem das Elterngeld in Anspruch nehmen, obwohl der andere Teil sowieso zuhause ist?
(so dass praktisch beide Partner die ersten Jahre gemeinsam mit dem Kind verbringen können und gemeinsam erziehen können)
Bzw. wenn der eine Elternteil zwar nicht Berufstätig ist, aber z.B. studiert, ob dann der andere Berufstätige Teil zuhause bleiben kann, oder ob das Ganze eh nur gilt, falls beide Elternteile berufstätig sind.

Gruß,

Jörn

Moin,

N’Abend,

nur eine kurze Frage, vielleicht weiß ja jemand bescheid und
erspart mir so längere Recherchen…

Die Recherchen wären ganz kurz gewesen: Es steht auf der Website der Bundesregierung - gleich auf der ersten Seite und ganz groß und (fast) ganz oben:

http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Homepage/…

Wie sieht das mit dem neuen Elterngeld aus, wenn nur ein
Elternteil überhaupt arbeitet? Kann dann dieser Elternteil
trotzdem das Elterngeld in Anspruch nehmen, obwohl der andere
Teil sowieso zuhause ist?

Wenn ich den Gesetzentwurf richtig verstanden habe (was nicht einfach ist, da der Gesetzestext mangelhaft strukturiert, unübersichtlich und in stümperhaftem Bürokratendeutsch verfasst ist), gibt es in diesem Fall (nur) das Mindestelterngeld von EUR 300 im Monat.

mhmm…
ich hab mir das mal durchgelesen und bin zu dem schluß gekommen, dass ich als erwerbstätiger wohl die max. 14 monate elterngeld beziehen kann, egal ob meine partnerin arbeitet, studiert oder sowieso zuhause wäre…

danke auf jeden fall für den link…wusste nicht dass unsere bundersregierung so modern ist, dass sie ne website hat… :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,

nur eine kurze Frage, vielleicht weiß ja jemand bescheid und
erspart mir so längere Recherchen…
Gruß,

Jörn

Dazu habe ich leider keine Antwort, aber noch eine Frage:

Meine Frau arbeitet noch nicht wieder, da unsere 1. Tochter gerade 2 1/4 ist. Das 2. Kind kommt nun im Februar, meine Frau in den „Genuss“ des Mindest-Elterngeldes - wenn ich das nicht falsch verstanden habe (evtl. plus Geschwisterbonus).
Frage: Ich bin selbständig, könnte aber durchaus ebenfalls 2 Monate pausieren - würden wir dann auch 14 Monate Elterngeld bekommen? Oder gilt das nur für Angestellte?

Frank

Hallo,

Frage: Ich bin selbständig, könnte aber durchaus ebenfalls 2
Monate pausieren - würden wir dann auch 14 Monate Elterngeld
bekommen? Oder gilt das nur für Angestellte?

bei flüchtiger Lektüre des Gesetzentwurfes http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Internetredakti… habe ich nichts gefunden, das darauf hindeutet, daß sich das nur auf Angestellte bezieht.

Gruß,
Christian

Dazu habe ich leider keine Antwort, aber noch eine Frage:

Meine Frau arbeitet noch nicht wieder, da unsere 1. Tochter
gerade 2 1/4 ist. Das 2. Kind kommt nun im Februar, meine Frau
in den „Genuss“ des Mindest-Elterngeldes - wenn ich das nicht
falsch verstanden habe (evtl. plus Geschwisterbonus).
Frage: Ich bin selbständig, könnte aber durchaus ebenfalls 2
Monate pausieren - würden wir dann auch 14 Monate Elterngeld
bekommen? Oder gilt das nur für Angestellte?

Frank