Elterngeld

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo!

nachdem im Forum ausser Artikelverschiebungen noch nix herauskam, stelle ich meine Fragen nochmal gezielt an Experten, ok?:

A kommt am 20.09.09 auf die Welt.

M bekommt Elterngeld auf Basis der 12 Monatsnettoeinkommen vor der Geburt. Einkommen 01-09/2009 sagen wir 1600 EUR, in 2008 400 EUR/Monat.

ist die Basis jetzt 10/08 bis 09/09 (also 3x400 + 9x1600 = i.D. 1300)

oder 09/08-08/09 (also 4x400 + 8x1500 = i.D. 1200 EUR)

im zweiten Fall waere natuerlich das Elterngeld (67% davon) kleiner…

-> was muss M angeben? kann M sich das „aussuchen“?

und nochmal zum Elterngeldantrag:

  • im Formular kann man vollen oder halben Monatsbetrag haben
  • letzteren dann über die doppelte Auszahlungsdauer
  • ist diese sicher was anderes wie die Bezugsdauer?
  • d.h. in der 2. Hälfte der Auszahlungszeit ist (neuer) Job egal?
  • oder reduziert der ggf. auch die Höhe???

und noch ne Frage:

  • fuer die Zeit vor UND nach der Geburt sind „SO“-Leistungen anzugeben
  • zaehlen dazu auch Unterhaltsleistungen des Vaters (des 1., des 2. Kindes) fuer Kinder und/oder Mutter?
  • vermindern Unterhaltsleistungen ggf. das Elterngeld??

VIELEN DANK cu Kai

Hallo Kai, das sind ja eine Menge fragen! :wink:

Entbindungstermin 20.9.09, somit Mutterschutzfrist ab 9.8.09. Das bedeutet, dass M’s Einkommen 12 Monate vor Mutterschutzfrist zur Berechnung herangezogen wird. Also ab August 2008 bis Juli 2009.
Somit 5 x 400 Euro plus 7 x 1.600 Euro = mtl. Durchschnitt 1.100 Euro hiervon 67 % = ca. 737 Euro.

M kann sich den Zeitraum nicht aussuchen.

M bekommt vom 9.8. bis 15.11.
a) Mutterschaftsgeld von Krankenkasse (wenn gesetzlich bzw. freiwillig Versicherte)
plus b) Zuschuß zum Mutterschaftsgeld (wenn angestellt)vom Arbeitgeber.

Elterngeld bekommt M dann ab 16.11. und zwar 10 Monate lang (da für 1. und 2. Lebensmonat Mutterschaftsgeld + Zuschuß fließt). Wenn M von Dehnungsoption Gebrauch macht, bekommt sie 20 Monate lang die Hälfte des oben errechneten Betrages. Wenn M nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeitet, bekommt sie Gehalt plus Elterngeld.

Vorsicht: Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung die zwar steuer- und sv-frei ausbezahlt wird, jedoch den Steuersatz erhöht (sogenannter Progressionsvorbehalt)!.

Unterhaltszahlungen sind nicht anzugeben und haben auch keinen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes.

ich hoffe, ich konnte weiterhelfen!

Alles Gute und viele Grüße
A-Barbara

halber Betrag dafür doppelte zeit

allo!

nachdem im Forum ausser Artikelverschiebungen noch nix
herauskam, stelle ich meine Fragen nochmal gezielt an
Experten, ok?:

A kommt am 20.09.09 auf die Welt.

M bekommt Elterngeld auf Basis der 12 Monatsnettoeinkommen vor
der Geburt. Einkommen 01-09/2009 sagen wir 1600 EUR, in 2008
400 EUR/Monat.

ist die Basis jetzt 10/08 bis 09/09 (also 3x400 + 9x1600 =
i.D. 1300)

oder 09/08-08/09 (also 4x400 + 8x1500 = i.D. 1200 EUR)

im zweiten Fall waere natuerlich das Elterngeld (67% davon)
kleiner…

-> was muss M angeben? kann M sich das „aussuchen“?

und nochmal zum Elterngeldantrag:

  • im Formular kann man vollen oder halben Monatsbetrag haben
  • letzteren dann über die doppelte Auszahlungsdauer
  • ist diese sicher was anderes wie die Bezugsdauer?
  • d.h. in der 2. Hälfte der Auszahlungszeit ist (neuer) Job
    egal?
  • oder reduziert der ggf. auch die Höhe???

und noch ne Frage:

  • fuer die Zeit vor UND nach der Geburt sind „SO“-Leistungen
    anzugeben
  • zaehlen dazu auch Unterhaltsleistungen des Vaters (des 1.,
    des 2. Kindes) fuer Kinder und/oder Mutter?
  • vermindern Unterhaltsleistungen ggf. das Elterngeld??

VIELEN DANK cu Kai

Hallo!

erst mal danke für die Antworten!!

aber leider ist genau das rausgekommen, was ich befürchtet habe: jeder sagt was anderes :frowning:

… Einkommen 12 Monate vor Mutterschutzfrist

vs. 12 Monate vor Geburt
vs. 12 Monate vor dem Monat der Geburt
vs. 12 Monate vor Beginn MutterGELD-Zahlungen…

M kann sich den Zeitraum nicht aussuchen.

haette mich auch gewundert :smile:

… 20 Monate lang die Hälfte des oben errechneten Betrages.
… wieder arbeitet, bekommt sie Gehalt plus Elterngeld.

vs. Gehalt wir in der Auszahlungszeit (nicht nur in der Bezugszeit) auf EG angerechnet

… (sogenannter Progressionsvorbehalt)!.

Danke fuer den Hinweis!!

Unterhaltszahlungen sind nicht anzugeben und haben auch keinen
Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes.

vs.: sind anzugeben und werden angerechnet…

hm, werd da noch weitersuchen müssen oder direkt mal am Amt anrufen müssen…

Danke nochmal cu kai