Elterngeld

Liebe/-r Experte/-in,
ich brauche mal wieder einen Rat. Meine Lebensgefährte und ich haben uns getrennt. Wir habeb einen gemeinsamen Sohn. Er ist jetzt 13 Monate. Ich habe drei Jahre Elternzeit beantragt. Das Elterngeld wurde mit halben Beitrag auf zwei Jahre verteilt. Habe ich nun durch die neue Lebenssituation die Möglichkeit, das Elterngeld zu verlängern?
Welche Möglichkeiten der finanziellen Aufstockung habe ich? Gibt es da überhaupt für alleinerziehende so etwas?
Harz4 kann ich nicht beantragen, da er mir Unterhalt zahlen muß (weil er soviel verdient). Allerdings ist es bislang ohne Anwalt geregelt. Kann ich von ihm verlangen, dass er mir hilft beim Kauf von Möbeln und Gebrauchsgegenstände für die Wohnung für meinen Sohn und mich?
Freu mich über Tips und Angregungen.
Vielen Dank
sunny76

Hallo Sunny76,

ob du nachträglich die zusätzlichen 2 Monate bekommst weiß ich nicht. Am Besten rufst du mal direkt bei der L-Bank an. Auf jeden Fall mußt du die veränderten Verhältnisse denen schriftlich mitteilen. Du kannst auch versuchen Landeserziehungsgeld zu beantragen und die üblichen Zuschüsse, wie Wohngeld ect.
Jedoch wird dir wahrscheinlich der Unterhalt komplett angerechnet. Erkundige dich einfach mal beim Jugend- oder Sozialamt. Jedes Bundesland behandelt das auf seine Weise.

Bezüglich des Unterhalts würde ich vielleicht was schriftliches machen. Am Besten noch über einen Anwalt. Ihr könnt ja einen gemeinsam nehmen. Dann kostet es nicht so viel. Außerdem kannst du den Unterhalt jedes Jahr neu berechnen lassen.

Daß er dir beim Einrichten der Wohnung hilft, kannst du nicht erzwingen. Hätte ja auch gar keinen Wert. Das schafft nur noch mehr böses Blut. Wenn ihr noch einigermaßen normal miteinander reden könnt, würde ich ihm das ans Herz legen, seinem Sohn zuliebe. Ansonsten bist du auf dich allein gestellt. Laß dir lieber von Verwandten und Freunden helfen.

Ich wünsche dir viel Glück und alles Gute.

Gruß Lore

Habe ich nun durch die neue Lebenssituation die Möglichkeit,
das Elterngeld zu verlängern?

Die Verlängerung des Elterngeldes ist soweit mir bekannt nicht möglich, da das Elterngeld für 12 Monate max 14 Monate gezahlt wird.
Die Möglichkeiten zur anderweigtigen finanziellen Aufstockung würde ich beim Sozialamt erfragen, da kann ich dir leider so nicht weiterhelfen.

Ob dir von deinem Ex weiter Leistungen zu stehen, kann ich dir leider auch nicht sagen, aber wenn es eine gütliche Trennung war und ihr ohne Gericht schon den Unterhalt klären konnten, würde ich ihn einfach mal drauf ansprechen, in wie weit er dich und deinen Sohn finanziell in der ersten Zeit für den Einkauf von so elementaren Sachen unterstütz.

ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.

mfg