oh je, damit kenne ich mich gar nicht aus.
Ich würde jedoch sagen, Berechnung ohne Firmenwagen. Falls Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, wird der Firmenwagen ja von Ihrem Teilzeitgehalt bereits abgezogen.
Ich raten aber nochmals bei der L-Bank direkt nachzufragen. Dort kann man Ihnen auf jeden Fall weiterhelfen.
mich verwirrt deine Frage. Du bekommst, egal ob du Vollzeit oder Teilzeit gearbeitet hast 67% des letzten Nettolohnes, nicht des Auszahlungsbetrages, Grundlage sind die letzen 12 Monate. Also ohne Firmenwagen, wenn dieser nicht genutzt wird (während der Elternzeit).
„Wenn ich Teilzeit arbeite bekomme ich die 67% des entgangnen Nettos. Also Durchschnittsnetto der letzte 12 Monate minus des aktuellen Nettos.“ - dieser Satz verwirrt mich, was meinst du genau? Arbeitest du nun Teilzeit oder willst du Teilzeit arbeiten?
Wenn du dir nicht ganz sicher bist, frag doch mal an der Elterngeldstelle nach, die berechnen das ja täglich.