meine Frau befindet sich nicht mehr im Mutterschutz, sondern sozusagen in der Elternzeit. Sprich: Unser Sohn ist jetzt bereits über vier Monate alt und meine Frau bezieht Elterngeld.
Nun ist die Frage folgende: Darf meine Frau während des Bezuges von Elterngeld nebenberuflich tätig sein? Wenn ja, (wie) wird dieser Verdienst auf das Elterngeld angerechnet?
Wir haben im Netz unterschiedliche Aussagen gefunden. Die Meinung, welche „am häufigsten“ genannt wurde ist, dass man den Nebenverdienst vom seinerzeitigen Netto abgezogen bekommt und davon nun 67% erhält. Beispiel: Vor der Geburt EUR 2.200,- netto, davon 67% entspricht rund EUR 1.500,- reines Elterngeld. Nun verdient man sagen wir EUR 300,- dazu. Diese werden von den seinerzeitigen EUR 2.200,- abgezogen, bleiben EUR 1.900,- und hiervon bekommt man dann 67% (also ca. EUR 1.300,- Elterngeld, hinzu kommt dann der Nebenverdienst).
Ist diese 1-zu-1-Abzug-Rechnung richtig?
ja, der Nebenverdienst wir 1 zu 1 vom Elterngeld abgezogen. Aber Achtung, sie darf 30 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Und die Änderung (wenn nicht gleich beim Elterngeldantrag angegeben) so schnell wie möglich der L-Bank melden.
leider kenn ich das auch nur so, dass man den Nebenverdienst vom Elterngeld abgezogen bekommt. Ausserdem wird der Nebenverdienst auch noch versteuert. Lohnt sich also doppelt nicht. Aber ich meine, es gibt eine sogenannte Freigrenze, die für alle „Sozialfälle“ (nicht böse sein, ich nenns halt mal so) gilt: z.B. Arbeitslose, Rentner,Shwerbehinderte etc. Liegt bei irgendwas 100 Eur. Die dürfen verdient werden, ohne, dass es irgendwo mit angerechnet wird. Erkundige dich mal speziell danach!
Am besten bei der Landesbank, die sind für Elterngeldfragen der BESTE Ansprechpartner. Zwar nicht immer so freundlich und hilfsbereit am Telefon, da muss man halt auch mal ein wenig hartnäckig sein… Aber was solls…du willst ja eine Auskunft und nicht Freunde finden
Diese Regeliung stimmt. Einziger Unterschied, wenn es nicht-selbstständig ist, dass jeweils das bereinigte Netto gilt (also abzüglich 76,67 Werbungskosten je Monat).
1 zu 1 wirds ja somit auch nicht abgezogen, 1/3 des Verdienstes hat man dann zusätzlich zum Elterngeld!
deine Frau darf bis zu max. 30 Wochenstunden arbeiten, ohne Abzüge zu erwarten. Arbeiten kann Sie beim AG, muss dies aber schriftlich anmelden und mit dem AG abklären, ob der sie einsetzen kann.
Natürlich kann sie auch woanders arbeiten, sollte aber auch den AG informieren.
Alles was 30 Wochenstunden überschreitet, wir aufs Elterngeld angerechnet, ein Mini Job ist dann wohl das Richtige für sie!
Ich hoffe, ich konnte helfen und wünsche euch noch viel Spaß und Freude mit eurem Zwerg!