Hallo Michael,
herzlichen Glückwunsch erst einmal!
Ja, soweit alles richtig! Mutterschutz-Geld bis zum
30.11.2010 (vorausgestzt natürlich, das Baby hält sich an den Termin!), danach bekommt dann die Mutter ab dem 01.12.2010 das Elterngeld.
Das Elterngeld beträgt 67% des durschnittlichen Netto’s der letzten 13 Gehälter oder mindestens 300 EUR. Also falls es kein Gehalt gab oder falls die 67% weniger als 300 EUR wären, dann wird jeweils auf den Mindestsatz aufgestockt.
Wenn die Mutter dann ab dem 01.05.2011 dann wieder
arbeiten geht, bleiben noch 7 Monate Rest. Wenn diese dann der Vater nehmen möchte, dann errechnet sich das Elterngeld für ihn genauso.
Also 67% der letzten 13 Durchschnittsgehälter, bzw.
mind. 300 EUR. Die Mutter hat dann keine Bezüge mehr.
Was die taggenaue Abrechnung betrifft, weiss ich nicht ganz genau bescheid. Es ist wohl so, dass das Amt eine Gesamt-Bezugssumme errechnet und dann einen Tagessatz für den Bezugszeitraum ermittelt unter Berücksichtigung der geleisteten Mutterschutz-Bezüge.
Da gibt es dann aber mit der Bestätigung des Antrags eine genaue Aufstellung vom Amt, wann, wieviel, wohin etc. überwiesen wird.
Zu beachten sind glaube ich nur, die Fristen.
Die Anträge auf Elternzeit müssen spätestens 8 Wochen vor Antritt beim Arbeitgeber eingereicht werden.
Die Bearbeitungszeit bei der Elterngeldstelle kann schon mal gut ein paar Monate dauern…also die Anträge bzw. Unterlagen frühestmöglich schon mal
zusammen suchen und ausfüllen.
Ach ja und ggf. sollte man noch mal die Steuerklassen überprüfen. Eventuell macht es Sinn, das die Elternteile die Steuerklasse ändern, je nachdem wer dann Hauptverdiener ist.
(Das habe ich zumindest mehrfach gehört… keine Ahnung, wie und was genau da zu beachten ist- von dem ganzen steuer-Krams habe ich (leider) nicht die leisteste Ahnung)
Ansonsten: Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, aber ohne Gewähr auf 100%ige Richtigkeit und Vollständigkeit.
Ich hoffe aber ich konnte soweit ein wenig weiter helfen.
MfG