Elterngeld

Liebe/-r Experte/-in,

für mein erstes Kind beziehe ich Elterngeld (Bezugszeitraum 09/2010 - 08/2011). Dieses habe ich auf halbe Monatsbeträge aufgeteilt um den Zeitraum zu verlängern (Auszahlungszeitraum 09/2010 - 07/2012).
Da ich im Februar 2012 mein zweites Kind erwarte stellt sich mir nun die Frage, ob mein gesplittetes 1.Elterngeld als Einkommen auf das Eltergeld beim 2. Kind angerechnet wird (Überschneidungszeitraum 02/2012 - 07/2012)?

Also wird mir von meinem 2.Elterngeld das 1.Elterngeld als Einkommen abgezogen?

Könnte ich dann die Splittung widerrufen, sollte es mein erstes Eltergeld schmälern?

Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Bemühungen!

Viele Grüße
Kamuki

Ja, es wird als EInkommen angerechnet und ja, eine Widerrufen ist möglich und in diesem Falle sehr sinnvoll!

Ab wann man dies widerrufen kann und sollte hängt davon ab, ob man sich in Elternezeit befindet,also einen AG hat oder nicht.

Hallo,

vielen Dank für die Auskunft.

Ab wann man dies widerrufen kann und sollte hängt davon ab, ob
man sich in Elternezeit befindet,also einen AG hat oder nicht.

Ich bin in Elternzeit und habe einen Arbeitgeber bei dem ich in Elternzeit in Teilzeit arbeite. Wann sollte ich denn die Splittung widerrufen?

Vielen Dank für die Info!

DAnn ist ein Widerrufen ab dem 1. Geburtstag möglich. Ab dem Beginn des Mutterschutzes ist es dann sinnvoll und spätestens zur Geburt muss widerrufen sein damit man nichts verliert!

Hallo Kamuki,

du kannst die Splittung aufheben, dann wird dir der Restbetrag des Elterngeldes auf einmal ausbezahlt. Ich würde mir das restliche Elterngeld sofort auszahlen lassen, auf ein Tagesgeldkonto legen und mir von dort monatlich auf`s reguläre Konto per Dauerauftrag überweisen lassen…
Aber das Elterngeld wird dir, soweit ich weiß, nicht als Eikommen angerechnet. Aber bevor denen noch ein anderer Grund einfällt dein „neues“ Elterngeld zu schmälern…

Alles Gute

Gruß Lore

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ein anderes Mitglied hat mir geschrieben, dass es schon angerechnet wird. Ich werde die Splittung aber auf jeden Fall aufheben, sicher ist sicher…

Viele Grüße
Kamuki

Hallo Kamuki,
Elterngeld ist eine Sozialleistung und damit kein „Einkommen“. Sie müssen also nicht damit rechnen, dass Ihnen etwas abgezogen wird. Zur Sicherheit könnten Sie auch nochmals kurz bei der für Sie zuständigen Elterneldselle nachfragen. Im Zweifelsfall könnten Sie tatsächlich die Splittung noch widerrufen und erhielten dann den Elterngeldbetrag in 12 Monaten ausgezahlt. Wie gesagt-meiner Ansicht nach dürfte das aber gar nicht notwendig werden. Herzliche Grüße und Alles Gute! SAM

Hallo SAM,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ein anderes Mitglied hat mir geschrieben, dass es schon als Einkommen angerechnet wir. Mein zuständiger Sachbearbeiter hat bisher auf keine meiner beiden E-Mails geantwortet. Ich werde zur Sicherheit die Splittung widerrufen.

Vielen Dank für Ihr Bemühungen!
Viele Grüße
Kamuki

Hallo Kamuki,
vielen Dank für die Rückmeldung. Ich habe für Sie bei einer Elterngeldstelle (Mittelfranken) nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass Sie für den Überschneidungszeitraum Elterngeld für beide Kinder erhalten werden. Elterngeld 1 wird nach dieser Auskunft nicht auf das Elterngeld für Kind 2 angerechnet. Sie erhalten für Kind 2 also voraussichtlich 375€ zusätzlich. Diese Auskunft erhärtet jetzt also meine Theorie… Was sagt Ihre Elterngeldstelle? Herzlichen Gruß, SAM

Hallo SAM,

danke für die Info!

Ich hab jetzt mal einen Brief hingeschickt. Sobald ich mehr weiß melde ich mich hier wieder!

Viele Grüße
Kamuki

Hallo SAM,

endlich habe ich eine Antwort auf meine Anfrage von der Elterngeldstelle erhalten. NEIN, es wird NICHT angerechnet. Hier die Antwort:

„…Bezüglich Ihrer Frage teile ich Ihnen nun mit, dass sich die Höhe der hälftigen Auszahlung des Elterngeldes für Ihr Kind XXX geb. 26.09.2010 nicht auf die Höhe des Elterngeldes Ihres im (voraussichtl.) Februar 2012 Neugeborenen Kindes auswirkt. Ein Anrechnung beim Neugeborenen Kind erfolgt somit nicht. Eine Änderung der Splittung ist somit nicht erforderlich. Allerdings ist darauf zu achten, dass sich die hälftige Auszahlung des Elterngeldes auf die Steuerprogression bei der Steuererklärung 2012 auswirken kann. Näheres zur Steuerprogression erfahren Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt. Ich hoffe ich konnte Ihre Frage zu Ihrer zur Zufriedenheit beantworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen …“

Viele Grüße
Kamuki

Hallo Kamuki,
vielen Dank für die Info! Das wird andere Frauen in meiner Beratung sicher auch interessieren. :smile:
Alles Gute, SAM