Liebe/-r Experte/-in,
Mich würde interessieren, wie sich das Elterngeld berechnet, wenn man einen Dienstwagen hat. Diesen versteuert man mit der 1%-Regelung.
Im Internet finde ich leider nur viele unterschiedliche Antworten.
Viele Grüße, littlefoot.
Hallo Littlefoot,
es zählt das Netto und wenn der Dienstwagen vom Brutto abgezogen wird dann beeinflußt es das Elterngeld nicht!!
Heißt also, daß es die L-Bank nicht interessiert. Der Betrag der ganz unten steht zählt und wird zur Berechnung herangezogen.
Wer`s genau wissen möchte kann bei der L-Bank direkt anrufen und nachfragen.
Viele Grüße
Lore