Elterngeld

Liebe/-r Experte/-in,

Meine Freundin und ich erwarten unser erstes Kind im Juni 2013.

Leider gibt es da ein Problem. Wir wohnen nicht zusammen, sondern führen eine Fernbeziehung.
Sie studiert in Rostock und ich arbeite im Land Brandenburg.

Ich beabsichtige nun, ab dem 01.09.2013 für ein halbes Jahr in Elternzeit zu gehen und in diesem Zeitraum bei ihr in Rostock zu sein.

Wenn ich jetzt für meine Elternzeit Elterngeld beantragen möchte, muss ich das da machen, wo das Kind gemeldet ist, richtig?
Heißt das nun für mich, dass ich nach Rostock nachumziehen muss? Oder würde eine Zweitwohnsitzanmeldung auch ausreichen?

Wir wollen aber nach dem halben Jahr wieder in meine alte Heimat ziehen. Deswegen würde ein kompletter Umzug meiner Meinung nach zu viel sein wegen den Amtsgängen usw.

Was würdet Ihr mir empfehlen, wie ich das lösen soll?

Gruß

Henrik

Hallo,
ich denke, dass der Zweitwohnsitz genügt. Sie können aber telefonisch bei Ihrer Elterngeldstelle nachfragen. Im Internet finden Sie die entsprechende Service-Hotline. Alles Gute und schönen Gruß, SAM

Hallo, laut Elterngeldgesetz hat man Anspruch auf Elterngeld, wenn man mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Die Frage nach dem Wohnsitz kann ich leider nicht beantworten. Da kann ich nur empfehlen auf einer Beratungsstelle oder direkt auf dem zuständigen Amt nachzufragen.
Alles Gute!

Hallo!

Für Elterngeld ist die Voraussetzung in der Regel ein gemeinsamer Wohnsitz.
Ob dafür auch der Zweitwohnsitz reicht, weiß ich nicht. Hier würde es eher nicht funktionieren, da sie eine Meldebescheinigung vom Wohnort haben wollen.
Aber das muss man einfach vor Ort in der Elterngeldstelle nachfragen. Und ja, die Elterngeldstelle, wo das Kind wohnt ist auf jeden Fall dafür zuständig, weil man dort eigentlich auch wohnen muss.

Hallo, sorry für die verspätete Antwort.
Du musst sowieso eine Elternzeitbescheinigung beifügen, da kannst du im Antrag dann noch mit angeben, dass du während des Bezugs von Elterngeld in Rostock bei der Mutter und dem Kind wohnst. Eine Ummeldung ist meines Erachtens nicht notwendig.
Voraussetzung ist ja, dass du das Kind in der Zeit selber betreust und erziehst, und das kannst du ja da du nicht arbeitest. Von demher dürftest du da keine Probleme weiter haben.

Kleiner Tip noch: Richte die Elternzeit nach Lebensmonaten und nicht nach Kalendermonaten, da dir sonst Nachteile entstehen.

Gruß Bella