Liebe/-r Experte/-in,
Meine Freundin und ich erwarten unser erstes Kind im Juni 2013.
Leider gibt es da ein Problem. Wir wohnen nicht zusammen, sondern führen eine Fernbeziehung.
Sie studiert in Rostock und ich arbeite im Land Brandenburg.
Ich beabsichtige nun, ab dem 01.09.2013 für ein halbes Jahr in Elternzeit zu gehen und in diesem Zeitraum bei ihr in Rostock zu sein.
Wenn ich jetzt für meine Elternzeit Elterngeld beantragen möchte, muss ich das da machen, wo das Kind gemeldet ist, richtig?
Heißt das nun für mich, dass ich nach Rostock nachumziehen muss? Oder würde eine Zweitwohnsitzanmeldung auch ausreichen?
Wir wollen aber nach dem halben Jahr wieder in meine alte Heimat ziehen. Deswegen würde ein kompletter Umzug meiner Meinung nach zu viel sein wegen den Amtsgängen usw.
Was würdet Ihr mir empfehlen, wie ich das lösen soll?
Gruß
Henrik