Elterngeld

Hallo ihr Mütter und Väter,

bis vor ein paar Tagen hatten mein Mann und ich den Verdacht dass ich schwanger bin. Nun hab ich doch meine Tage und wir sind doch erleichtert. Wir würden uns schon Nachwuchs wünschen aber doch noch nicht so früh. Ich hab nämlich erst im April zu arbeiten angefangen und wollte nicht so schnell wieder aussteigen.

Jetzt komme ich zu meiner eigentlichen Frage. Als wir letzte Woche noch so rätselten ob wir schwanger sind kam auch die Frage auf ob und wie wir vom Staat überstützt würden. Stimmt es dass man nur Elterngeld (oder Erziehungsgeld) bekommt wenn man 12 Monate gearbeitet hat? Also 12 Monate gezählt bis man in den Mutterschutz geht. Stimmt das so? Und dann bekommt man 67 % vom monatlichen Nettogehalt? Wenn ich jetzt tatsächlich schwanger gewesen wäre und die 12 Monate nicht voll gekriegt hätte - wie wird das dann berechnet? Würde man dann den Mindestbetrag von 300 Euro oder wird das anders verrechnet? Diese Frage schwirrten mir so im Kopf rum. Würde mich um Klärung freuen.

Gruß
Michelle

ganz einfach
Hallo,

Dein durchschnittliches Einkommen der letzten 12 Monate wird zu Grunde gelegt und davon gibt es 67%. Dein Geburtstermin ist nächstes Jahr im März? Dann hast Du also 11 Monate gearbeitet und einen nicht, dann hast Du nur wenig weniger als wenn Du 12 Monate gearbeitet hättest- Du bekommst also mehr als die min. 300€.

Rechner gibt es hier:
http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/

Gruß
Srym

Hi Srym,

Danke für die Antwort. Ist ja wirklich so einfach :smile:

Gruß
Michelle