Hallo!
Hoffe ich finde hier jemanden der mir weiterhelfen kann:
Also…Ich bin schwanger. Bin zum 03.05.2008 ausgezählt.
Nun ist folgendes:
- Habe im April 2007 auf 80% reduziert
- Im August dann auf 60%
- Seit 2006 gebe ich selbständig Kurse und verdiene dadurch gut dazu!Deshalb auch die reduzierung…
Nun meine fragen:
- Werden diese Kurse auch angerechnet? D.h. wird dadurch das Elterngeld höher?
2.Ich könnte ab Februar auch wieder 100% arbeiten, weil ich dann mit Kursen Pause mache. Aber lohnt sich das…Wären nur 2 Monate bis Mutterschutz anfängt.
Hoffe es gibt hier jemand der sich da auskennt!
Gruß
muana
Hallo,
wie ausgezählt?..eene meene muh…?
Und was hast du reduziert?
Klar, mit deinen Kursen verdienst du doch,und das musst du dann auch mit angeben!
Manu
Hallo,
Gratulation zur Schwangerschaft!
Das Elterngeld wird nach dem gesamten Einkommen der letzten 12 Monate berechnet.
Unabhängig davon, ob du angestellt warst oder Einkommen aus einer Selbständigkeit erzielst.
du solltest vielleich mal googeln, dort gibt es etliche Seiten zum Thema, auch vom Bundesministerium.
Wenn Du weiterhin auch selbständig arbeiten willst, ist eine Teilzeitregelung vielleicht sinnvoll.
Schau dir das im WWW an mit diversen Beispielen.
Zu deiner Frage, ob es sich lohnt, zwei monate vollzeit zu arbeiten:
Wenn Du mehr Geld verdienst allemal, weil auch diese zwei monate mit eingerechnet werden.
Nicolle
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo muana!
Ruf mal bei Deiner Elterngeldstelle an, die wissen´s ganz genau. Kannst Dir auch die Elterngeld-Broschüre des Familienministeriums bestellen (gratis).
Und als Erzieherin/Kinderkrankenschwester gibts doch sicher massenhaft „Fälle“ in Deiner Umgebung, mit denen Du mal darüber sprechen kannst… 
Gruß, finnie
Hallo,
warum so flapsig?
wie ausgezählt?..eene meene muh…?
Der Geburtstermin wird errechnet. Die Bezeichnung „ausgezählt“ finde
ich nicht so abwägig.
Und was hast du reduziert?
Na, die Arbeitsstunden ihrer Festanstellung.
Klar, mit deinen Kursen verdienst du doch,und das musst du
dann auch mit angeben!
Klar ist nicht. Und der Nachweis ist die Einkommenssteuererklärung
und bis man die hat und dafür auch noch den Bescheid vom Finanzamt
vorliegen hat - das kann dauern!
Viele Grüße
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Hallo,
warum so flapsig?
wie ausgezählt?..eene meene muh…?
Der Geburtstermin wird errechnet. Die Bezeichnung „ausgezählt“
finde
ich nicht so abwägig.
Hallo,
sorry. sollte nicht flapsig rüberkommen. Habe das so noch nicht gehört…flapsig auch nicht:wink:
LG