Hallo,
angenommen ein Selbstständiger nimmt zwei Monate Elternzeit und bezieht in diesem Zeitraum Elterngeld. Die Höhe dieses Geldes beruht bei Selbstständigen auf Annahmen und wird als Vorschuß gezahlt.
Einige Zeit nach dem Bezug des Geldes kommt dann die tatsächliche Abrechnung.
Nun hat es das Leben mit dem fiktiven Selbstständigen in den beiden Monaten der Elternzeit überraschend gut gemeint und die Einnahmen übersteigen die Annahmen deutlich.
Muß nun das gesammte Geld zurückgezahlt werden, oder verbleiben die 300,- EUR Mindestbezug bei dem Selbstständigen?
MfG Frank