Elterngeld - Angaben von beiden Elternteilen?

Muss man beim Antrag auf Elterngeld von beiden Elternteilen das Einkommen aufführen, auch wenn nur die Mutter Elterngeld beziehen will?
Konkret: Muss ich einfach alles ausfüllen, was man nur ausfüllen kann?
Das Merkblatt zum Elterngeld ist leider absolut nicht zu gebrauchen!

Nein, es reicht beim Elternteil, was kein Elterngeld beantragen will, wenn die persönlichen Daten drin stehen und derjenige es mit unterschreibt!

Einkommen muss nur bei der Beantragung von Einkommenabhängigem Elterngeld angegeben werden, also selbst für den Sockelbetrag muss es nicht ausgefüllt werden!

Also, meiner Meinung nach sind die Angaben von beiden Elternteilen immer nur dann erforderlich, wenn auch beide Elternteile Elterngeld beantragen. Wenn es sich z.B. um eine alleinerziehende Mutter o.ä. handelt, gibt sie ja auch nur ihre Einkünfte an und nicht die des Vaters.

LG und einen guten Rutsch

Fair1207

Nein, wozu auch?
Füll nur dein Gehalt aus. Das andere geht die nix an. Das ist nur relevant wenn der Partner auch Elternezeit nehmen möchte. Für diese Monate wird dann das Elterngeld von seinem Gehalt berechnet.

Viele Grüße

Lore

Hallo,
wenn nur Sie als Mutter Elterngeld beziehen möchten, dann ist das Einkommen des Partners uninteressant. Sie füllen dann für den Partner nur Punkt 1 und 2 des Formulars aus und kreuzen unter Punkt 3 „nein, weitere Angaben entfallen ab hier“ an.
Will der Partner zu einem späteren Zeiptunkt doch noch Elterngeld beantragen, dann muss er sowieso einen neuen Antrag ausfüllen.
Herzliche Grüße, S.