Elterngeld anrechnugsfähig?

Guten Tag, ich habe eine Frage zu einem fiktiven Fall:

Eine Person beantragt bei der Familienkasse Kindergeldzuschlag. Die Person erhält einen Bescheid von der FK, dass das Elterngeld und Betreuungsgeld zum Einkommen zugerechnet wird und somit kein Anspruch auf Kindergeldzuschlag besteht.

Ist das rechtens?

Vielen Dank!

J

Hallo

Die Person erhält einen Bescheid von der FK, dass das Elterngeld und Betreuungsgeld zum Einkommen zugerechnet wird und somit kein Anspruch auf Kindergeldzuschlag besteht.

Ist das rechtens?

Hier auf Seite 17 ist alles aufgeführt, was als Einkommen gilt. http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstel…
Da stehen Eltern- sowie Betreuungsgeld ausdrücklich aufgeführt. Von daher ist es also allem Anschein nach rechtens, diese Einkommensarten anzurechnen.

Es heißt übrigens Kinderzuschlag, nicht Kindergeldzuschlag.

Viele Grüße