Guten Tag, ich habe eine Frage zu einem fiktiven Fall:
Eine Person beantragt bei der Familienkasse Kindergeldzuschlag. Die Person erhält einen Bescheid von der FK, dass das Elterngeld und Betreuungsgeld zum Einkommen zugerechnet wird und somit kein Anspruch auf Kindergeldzuschlag besteht.
Ist das rechtens?
Vielen Dank!
J