Elterngeld: Anrechnung Firmenwagen bei Teilzeitjob

Hallo,

ich beziehe derzeit Elterngeld und würde gern wieder in Teilzeit arbeiten.

Gibt es eine Möglichkeit während des Bezugs von Elterngelds zu arbeiten, bei der nicht 67% vom Nettoverdienst abgezogen werden?

Wie sieht das beispielsweise mit einem Firmenwagen zur Privatnutzung aus, anstelle eines regulären Gehalts. Weiss jemand, ob man damit einen besseren Schnitt macht, verglichen mit regulärem Einkommen, bzw. kennt jemand andere Alternativen bei denen der Abzug nicht so hoch ist?

Viele Grüße
Sherri

Ich kenne nur die Mögichkeit das Gehalt erst später zu beziehen bzw. auf ein Stundenkonto zu arbeiten, aber um wirklich mehr Geld zu haben in dem Moment wüßte ich nichts!

Hallo Sherri,

leider kann ich Dir nicht sagen, wie das bei der Nutzung von Firmenwagen ist - ich nehme aber an, dass das nicht als „Einkommen“ von der Elterngeldstelle gewertet wird und somit keinen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes hat.

Die andere Frage wäre eher, ob der Arbeitgeber so etwas überhaupt verrechnen kann, bzw. wie es dann aussieht mit Versicherung und Sozialabgaben etc.

Ansonsten kenne ich keine Möglichkeiten, wie man es regelt, dass man nicht so hohe Abzüge hat.
Der Sinn des Elterngeldes ist es ja, einer Mutter zu ermöglichen zu Hause beim Kind zu bleiben und nicht arbeiten zu müssen.
Daher wird es da sicherlich auch keine Sonderregelungen geben, wie man die Abzüge umgehen kann, wenn man doch arbeiten möchte.

MfG

Hallo Sherri,

nein, es gibt keine offizielle Möglichkeit ohne Abzug zu arbeiten.

Für einen Firmenwagen wird normalerweise vom Bruttogehalt ein gewisser Betrag abgezogen. Demnach wird höchst wahrscheinlich auch dieser Bruttogehalt vor dem Abzug als Rechengrundlage verwendet.

Die einzige Möglichkeit ist, jemanden anderen anzumelden z. B. deinen Partner. Ist aber nicht legal. Wenn irgendwas passiert, bist du nicht versichert ect.

Mein Tipp: Genieße die Elternzeit zu Hause. Danach gibt es immernoch genug Zeit um arbeiten zu gehn.

Viele Grüße Lore

Hallo Sherri,

du darfst arbeiten, aber nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten, auch während du Elterngeld beziehst.
Dieser Verdienst wird zum Teil angerechnet.

Schau mal hier:
http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/navidirekt.do

Wie das mit dem Firmenwagen läuft weiß ich nicht, aber da es sich ja um keinen Verdienst handelt, könnte es sein, das der Firmenwagen nicht angerechnet wird.

Sorry, dass ich dir nicht richtig helfen könnte! Ich hoffe, du hast jemanden gefunden, der die Antworten auf deine Fragen besser kennt als ich!

Gruß,

Nicole

Hallo Susannea,

vielen Dank für Deine Antwort - ich werde versuchen, das umzusetzen. Es geht mir gar nicht darum jetzt mehr Geld zur Verfügung zu haben - ich finde es nur recht frustrierend beinahe umsonst zu arbeiten, da ist das mit dem Stundenkonto eine prima Lösung.

Gruß
Sherri

Ich kenne nur die Mögichkeit das Gehalt erst später zu
beziehen bzw. auf ein Stundenkonto zu arbeiten, aber um
wirklich mehr Geld zu haben in dem Moment wüßte ich nichts!

Hallo Lore,

vielen Dank für Deine Antwort.

Keine Sorge, ich genieße die Zeit zuhause mit meinem Zwerg sehr - ich dachte nur, ich kann die 1-3 Stunden, die die Kleine Mittagsschlaf hält auch sinnvoll nutzen (mein Arbeitgeber hat mir ein Home-Office angeboten). Nur ist es recht frustrierend quasi für umsonst zu arbeiten.

Eine weitere Antwort war übrigens der Vorschlag auf ein Stundenkonto zu arbeiten und die Auszahlung erst nach der Elternzeit zu erhalten - das will ich meinem Arbeitgeber vorschlagen.

Viele Grüße
Sherri

Sorry, da kenne ich mich gar nicht aus.

Gruss
Tine

Hallo, leider kann ich bei Ihrer Frage nicht weiter helfen. Bitte wenden Sie sich an Ihre Elterngeldstelle.

Viele Grüße
A-Barbara

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