Elterngeld - Anspruchszeiträume bzw. Einkommen

Hallo. Ich hoffe sehr das ich hier Hilfe erwarten were, da ich glaube bereits beim ersten Antrag auf Elterngeld irgendwie schlecht beraten worden zu sein. Unser zweites Kind wird vorr. am 03.04.2012 geboren. Das erste bereits 14.02.2009. Ich war 2008 komplett beschäftigt, hatte im Dez. 08 bereits einen Anteil Anspruch auf Mutterschaftsgeld und habe dann bis Feb 2011 Elterngeld (da dann anteilig) erhalten. Dann war ich Feb (wurde auch anteilig berech.) und März Vollzeit beschäftigt. April - Juni Teilzeit, Juli arbeitslos und ab August bis eben inkl. Mutterschaftsgeld ab Jan 2012 anteilig bis zur Geb. weiter Teilzeit bschäftigt. Welche Zeiträume werden nun zugrunde gelegt? ES ist zwar noch früh, aber der Beamte hier ist mal gar keine Hilfe. Der meinte das meine Abfindung aus Juni 2011 (4500 Euro) und auch Weihnachtsgelder nicht berücksichtigt werden würden…Was stimmt nun? Danke für die Hilfe!

Unser zweites Kind wird vorr.
am 03.04.2012 geboren. Das erste bereits 14.02.2009. Ich war
2008 komplett beschäftigt, hatte im Dez. 08 bereits einen
Anteil Anspruch auf Mutterschaftsgeld und habe dann bis Feb
2011 Elterngeld (da dann anteilig) erhalten. Dann war ich Feb
(wurde auch anteilig berech.) und März Vollzeit beschäftigt.
April - Juni Teilzeit, Juli arbeitslos und ab August bis eben
inkl. Mutterschaftsgeld ab Jan 2012 anteilig bis zur Geb.
weiter Teilzeit bschäftigt. Welche Zeiträume werden nun
zugrunde gelegt?

Da dein Mutterschutz im Januar beginnt, zählen eigentlich Januar 2011 bis Dezember 2011.

Wüßte auch nicht, warum dies nicht so sein sollte. Elterngeldbezug ging nur bis Februar 2010 und schwangerschaftsbedingte Erkrankungen gabs auch keine!

Der meinte das meine Abfindung aus

Juni 2011 (4500 Euro) und auch Weihnachtsgelder nicht
berücksichtigt werden würden…Was stimmt nun?

Das stimmt, das wird nicht angerechnet, da das EInmalzahlungen sind!

Elterngeldbezug ging bis Feb 2011,d a wir es auf zwei Jahre haben auszahlen lassen.
Juli war ich arbeitslos.
Juni gabs Abfindung dazu.
Wie sind nun die Zeiträume?

Nein, der Bezug ging bis Februar2010, nur die Auszahlung länger udn die interessiert nicht, genauso wenig wie arbeitslos, Abpfindung usw. Es bleibt bei den genannten Zeiträumen!

Achso und ALGI ist keine Ienkommen aus Erwerbstätigkeit, also diese Zeiten sind mit 0 Euro EInkommen zu berücksichtigen!

Hallo Brinarina,

zur Berechnung des Elterngeldes werden definitv die letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz herangezogen. In deinem Fall Feb. 2011 - Feb. 2012. Die Gehälter dieser 12 Monate werden addiert und ein Durchschnittsgehalt errechnet. 65% davon sind dein Elterngeld. Abfindungen und Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sowie Provisionen werden nicht in die Berechnung mit aufgenommen. 300€/Monat Elterngeld bekommst du auf jeden Fall, daß ist der Mindestsatz + Geschwisterbonus von min. 75€/Monat für das erste Kind.
Gib bei Goggle einfach mal Elterngeldrechner ein, da findest du viele Seiten auf denen man ziemlich genau ausrechnen kann was man bekommt. Da ist auch nochmal alles erklärt.
Auf die Beamten kannst nicht gehen, die haben keinen Plan und sind oft auch nicht willens zu helfen…LEIDER!

Alles Gute

Gruß Lore

Hallo.
Also erst einmal herzlichen Dank für die Antworten. Leider kam meine Frage überhaupt erst durch den Elterngeldrechner des Bmfsfj.
Dort steht auf der HP beim Rechner drin das Zeiten des Mutterschaftsgeld und Elterngeldbezuges, sowies Zeiten in denen ich weniger verdient habe (Krankheit etc.) außer Acht zu lassen wären und ich für das maßgebliche Durchschnittseinkommen die Zeiten vorher nehmen soll. Das gänge dann latu meiner Berechnugn bis Nov 2008 zurück. Außerdem gibts bei der ausführlichen Aufstellung, welche ich gewählt hatte, eine Eintragung für Einmalzahlungen also auch Abfindung.
Da diese recht hoch war und für die letztmalige Arbeit gezahtl finde ich von Logik wegen her schon das es rein mmüsste, erhöht entsprechend ja auch das Elterngeld. Bin daher ziemlich verwirrt. Der Beamte von der Kreisverwaltung war da wirklich nicht so toll. Stellen den auch REchtsanwälte ggf. einen Antrag auf Elterngeld wenn ich das bezahle? Ich würd gern haben wollen das der nächste Antrag wirklcih richtig gestellt ist und auch überwacht wird ob der Bescheid stimmt.
Das kann ich so eigentlich nicht alleine.
Danke erstmal für alles.

LG Brina

Oder gibts ggf. ein Gesetz wo ich das auch selbst noch mal nachlesen könnte? Hab bisher nix gefunden darüber. Danke.

Hallo, ich versuchs mal… :smile:

Also… grundsätzlich werden ja zur Berechnung die letzten 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist zugrundegelegt.
Sie erhalten aber normalerweise nicht schon ab 1/12 Mutterschaftsgeld?! 6 Wochen vor der Geburt, würde also in den Februar fallen. Wenn Sie 2/12 Mutterschaftsgeld beziehen, ist der Bemessungszeitraum 2/11 bis 1/12. Es spielt keine Rolle, ob Sie Vollzeit, oder Teilzeit gearbeitet haben oder arbeitslos waren, das Einkommen in diesen 12 Monaten wird hergenommen.
Ihr Bearbeiter hat Ihnen das schon richtig gesagt, Ihre Abfindung und auch das Weihnachtsgeld wird nicht berücksichtigt, weil das Einmalzahlungen sind, sonstige Bezüge. Es wird nur pauschal versteuertes Einkommen noch mit hergenommen. Schade, aber … Gesetz…
Kleiner Tipp: Je nachdem was Sie für eine Steuerklasse mit Ihrem Mann haben. Aber da das Nettoeinkommen zugrundegelegt wird, hilft es vielleicht, für die Monate vor Geburt in Steuerklasse 3, und ihr Mann in 5 zu gehen.
Hoffe ich konnte helfen,
Gruß Bella.

Hallo Brinarina,

ich glaube nicht das du dafür einen Rechtsanwalt brauchst. Selbst nachlesen kannst du die Bestimmungen im Elterngeldgesetz. Unter www.elterngeld.net kann man einen Elterngeld-Antragservice in Anspruch nehmen, kostet ca. 90€.
Die können dir sicher weiterhelfen.

Gruß Lore