Hallo, ich werde 24 Monate Elternzeit nehmen. Momentan plane ich mein Elterngeld auf 24 Monate zu splitten und parallel dazu Kinderzuschlag zu beantragen? Geht das? Oder gibt das Probleme mit dem Amt?
Vielen Dank
Hallo, ich werde 24 Monate Elternzeit nehmen. Momentan plane ich mein Elterngeld auf 24 Monate zu splitten und parallel dazu Kinderzuschlag zu beantragen? Geht das? Oder gibt das Probleme mit dem Amt?
Vielen Dank
Hallo,
Einen Antrag auf Kinderzuschlag steht nichts im Wege sofern die die Mindesteinkommensgrenze die derzeit für Elternpaare 900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro beträgt nicht unterschritten wird. Den Kinderzuschlag können Eltern nur dann beanspruchen, wenn ihre monatlichen Einnahmen in Geld oder Geldeswert (z. B. Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc.) die jeweilige Mindesteinkommensgrenze erreichen.
Zusätzlich zum Kinderzuschlag kann man auch wenn man z.B. in Miete wohnt … Wohngeld nach WoGG bei der zuständigen Kreis/Stadt oder Verbandsgemeinde stellen.
Ergänzend sei hier noch erwähnt das Kinderzuschlag bei Bezug von Leistungen nach SGB II also Hartz IV ausgeschlossen ist.
Ich hoffe es hilft ihnen weiter.
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Na dann versuche ich mal mein Glück