ELTERNGELD b. Selbstständigen Grundlage Berechnung

Hallo an die Experten! Habe mich bereits informiert, komme jedoch nicht weiter und wäre daher für jede Auskunft und jeden Hinweis zum folgenden Fall sehr dankbar:

Frau Müller ist selbstständige Musiklehrerin und möchte Elterngeld beantragen. Die übliche Grundlage der Bemessung wäre ein Steuerbescheid. Das Problem: Frau Müller ist 2009 nach Berlin gezogen und hat 2010 kaum etwas verdient, da sie sich erst ein Standbein schaffen musste. Den Steuerbescheid für 2010 einzureichen hieße also, nur den Grundbetrag zu bekommen.

Nun liegt Frau Müller der Steuerbescheid 2010 noch gar nicht vor, da die Finanzämter in Berlin chronisch überlastet sind. Sie hat gehört, dass sie in solch einem Fall den letzten verfügbaren Bescheid, also den für 2009, vorlegen kann. FRAGE 1: Trifft dies zu?

Noch besser wäre es für Frau Müller allerdings, die letzten 12 Monate ihrer selbstständigen Tätigkeit (ab jetzt gerechnet) geltend zu machen - denn sie hat in Berlin Ende 2010 Arbeit gefunden und käme dann sogar auf ein höheres Elterngeld als unter Bemessung am Jahr 2009. FRAGE 2: Gibt es außer des Steuerbescheids andere Möglichkeiten, den Verdienst der letzten 12 Mon. vor der Geburt des Kindes nachzuweisen (Kontoauszüge?), die mehr der Volatilität des Einkommens von Selbstständigen entsprechen?

Eine selbstständige Musiklehrerin in Berlin zu sein, ist, wie Eingeweihte wissen, nicht gerade der einträglichste Job. Deswegen wäre jeder zusätzliche Cent für Frau Müller, die nun noch ein Kind zu ernähren hat, sehr viel wert. Hat der Staat hier Einsicht?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Hallo,

Die übliche Grundlage der Bemessung
wäre ein Steuerbescheid.

Das ist er immer. Allerdings kann das Elterngeld auch mit anderen Dokumenten (BWA) in einer vorläufigen Höhe beantragt werden.

Das Problem: Frau Müller ist 2009

Sie hat gehört, dass sie in solch einem Fall den letzten
verfügbaren Bescheid, also den für 2009, vorlegen kann. FRAGE
1: Trifft dies zu?

Ja.

FRAGE 2: Gibt es außer des
Steuerbescheids andere Möglichkeiten, den Verdienst der
letzten 12 Mon. vor der Geburt des Kindes nachzuweisen
(Kontoauszüge?), die mehr der Volatilität des Einkommens von
Selbstständigen entsprechen?

Ja, die Berechnung ist bis zum entgültigen Steuerbescheid vorläufig.

MfG Frank Müller

Hallo und herzlichen Dank für Ihre Antwort und für Ihre Zeit!

Eine BWA hat Frau Müller nicht erstellt, denn sie unterhält keine eigene Musikschule, sondern lässt sich als Selbstständige von anderen Schulen engagieren und gibt Privatunterricht. Ich glaube, sie wüsste gar nicht, wie eine BWA auszusehen hätte :wink: Beim Finanzamt hat sie bisher eine einfache und formlose Einnahmen-/Ausgabenrechnung eingereicht (Gewinnermittlung) - reicht evtl. auch diese als vorläufige Bemessungsgrundlage aus (evtl. zusammen mit den Kontoauszügen)?

Danke!