Hallo!
Der Landkreis entsandte kürzlich Schreiben, die das Kürzen der Hartz-IV-Leistungen aufgrund der Anrechnung des Elterngeldes ankündigten. Meines Wissens ist dieser Beschluss zwar noch gar nicht offiziell, brachte aber trotzdem die Frage auf, ob es Sinn macht, das Elterngeld auf den anderen Partner (BAföG-Empfänger) umzumelden. Momentan bekommt es die Alg-II-Empfängerin.
Ist es möglich, es auf den Studenten umschreiben zu lassen und somit die Kürzung zu umgehen oder zu mindern?
Und hätte dann die Alg-II-Empfängerin trotzdem noch ein Recht auf die Elternzeit zu Hause, zumal sie eh erst im Oktober mit dem Studium beginnen kann?
Von den Ämtern selbst gibt es bei Anfrage keine klaren Aussagen zu dem Thema.
Über Antworten, die einen Alg-II-Empfänger nicht, wie in manchen Foren, pauschal negativ abstempeln, freue ich mich sehr!