Elterngeld: BAföG-Empfänger u. Alg-II-Empfängerin

Hallo!

Der Landkreis entsandte kürzlich Schreiben, die das Kürzen der Hartz-IV-Leistungen aufgrund der Anrechnung des Elterngeldes ankündigten. Meines Wissens ist dieser Beschluss zwar noch gar nicht offiziell, brachte aber trotzdem die Frage auf, ob es Sinn macht, das Elterngeld auf den anderen Partner (BAföG-Empfänger) umzumelden. Momentan bekommt es die Alg-II-Empfängerin.

Ist es möglich, es auf den Studenten umschreiben zu lassen und somit die Kürzung zu umgehen oder zu mindern?
Und hätte dann die Alg-II-Empfängerin trotzdem noch ein Recht auf die Elternzeit zu Hause, zumal sie eh erst im Oktober mit dem Studium beginnen kann?

Von den Ämtern selbst gibt es bei Anfrage keine klaren Aussagen zu dem Thema.

Über Antworten, die einen Alg-II-Empfänger nicht, wie in manchen Foren, pauschal negativ abstempeln, freue ich mich sehr!

Hallo.

…brachte aber trotzdem die Frage auf, ob es
Sinn macht, das Elterngeld auf den anderen Partner
(BAföG-Empfänger) umzumelden. Momentan bekommt es die
Alg-II-Empfängerin.

Das ist Jacke wie Hose. Ein Paar (das sind zwei Partner) bildet eine (Bedarfs)Gemeinschaft und da wird alles in einen Topf geworfen und dann gerechnet.

Was von wem stammt spielt keine Rolle mehr.

Über Antworten, die einen Alg-II-Empfänger nicht, wie in manchen :Foren, pauschal negativ abstempeln, freue ich mich sehr!

Gruß
T.