Hallo.
Person A ist hauptberuflich angestellt und hat ein Nebengewerbe mit Einkommen als Kleinunternehmer (i.s.V. §19UStG) in Höhe von ca. 400€ mtl.
Person B ist hauptberuflich angestellt und hat einen Minijob als Nebenjob (Steuerklasse 6) ebenfalls mit 400€ mtl.
Beide bekommen im August 2016 jeweils ein Kind und wollen Elterngeld beantragen.
- Muss Person A nun die Einkommensnachweise für Jan-Dez. 2015 vorlegen? Oder für das Nebengewerbe von Jan-Dez. 2015 und für den Hauptberuf von August 15-Juli 16?
- Angenommen beide haben gleich viel Einkommen aus dem Hauptberuf: Bekommen beide gleich viel Elterngeld oder macht alleine der Status des Nebeneinkommen (nicht die Höhe) einen Unterschied?