Elterngeld bei arbeitnehmer und selbständigkeit

hallo!
es gibt hier zwar schon diverse fragen und antworten zum elterngeld, aber hier mal eine andere:
vor der geburt:
die mutter ist arbeitnehmerin und hat gleichzeitig ein gewerbe, aus dem sie einen relativ hohen gewinn erzielt.
nach der geburt:
mutter arbeitet als aushilfe und das gewerbe läuft wie vor der geburt (gewinn unverändert).
werden nun alle einkünfte zusammengezählt und daraus das elterngeld berechnet oder werden beide einkunftsarten getrennt voneinander berechnet?
nach ablauf des elterngeldbezuges wird der gewinn, der während des bezuges erzielt wurde, angerechnet, so dass evtl. dann nur der mindestbetrag gezahlt wird.
lange rede, kurzer sinn: werden die einkünfte getrennt voneinander oder zusammen berechnet?

danke für eure antworten

hallo!

moin :smile:

vor der geburt:
die mutter ist arbeitnehmerin und hat gleichzeitig ein
gewerbe, aus dem sie einen relativ hohen gewinn erzielt.
nach der geburt:
mutter arbeitet als aushilfe und das gewerbe läuft wie vor der
geburt (gewinn unverändert).
werden nun alle einkünfte zusammengezählt und daraus das
elterngeld berechnet oder werden beide einkunftsarten getrennt
voneinander berechnet?
nach ablauf des elterngeldbezuges wird der gewinn, der während
des bezuges erzielt wurde, angerechnet, so dass evtl. dann nur
der mindestbetrag gezahlt wird.
lange rede, kurzer sinn: werden die einkünfte getrennt
voneinander oder zusammen berechnet?

Kurzer Blick ins BEEG § 2 Absatz 1 Satz 2:
„Als Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist die Summe der positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und nichtselbstständiger Arbeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der Absätze 7 bis 9 zu berücksichtigen.“
http://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html

Es wird also zusammengerechnet…

Gruß
MG