Elterngeld bei Freistellung

Liebe/-r Experte/-in,

wir haben einen 5 Monate alten Sohn und mein Mann hat jetzt seine Arbeit mit 3-monatiger Kündigungsfrist gekündigt und tritt seine neue Arbeit ab 1.8.2010 an. Nun wird er voraussichtlich für Juni und Juli 2010 von seiner alten Tätigkeit freigestellt. Ist es möglich, dass er für diese beiden Monate Elterngeld bezieht? Er ist ja noch im alten Arbeitsvertrag, arbeitet aber nicht mehr.
Ich beziehe bereits das volle Elterngeld über den Zeitraum von 12 Monaten.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen,
herzlichen Gruß
Ylva

Dazu müßte man wissen mit wieviel Stunden er momentan arbeitet. Urlaub und Freistellung wird wie normale Arbeitszeit gesehen.

Er bekommt doch aber vom AG sicher volles Gehalt weiter.

Dazu müßte man wissen mit wieviel Stunden er momentan
arbeitet. Urlaub und Freistellung wird wie normale Arbeitszeit
gesehen.

Er bekommt doch aber vom AG sicher volles Gehalt weiter.

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
Er würde in den Monaten Juni und Juli kein Gehalt mehr beziehen, aber auch nicht mehr arbeiten.
Würde er dann den vollen Elterngeldbetrag von 68% erhalten?

Wenn der AG ihn nach einer Kündigung freistellt geht dies meiner Meinugn nach nur bei vollem Gehalt, bei allem anderen muss der AN freiwillig verzichten.

Ja, dann würde er 67% des entgangenden Gehalts bekommen.

Allerdings nur wenn es mindestens 2 Lebensmonate sind.

Hallo Ylva,

nein, dein Mann kann keine Elternzeit für diesen Zeitraum nehmen. Erstens ist er noch in einem Arbeitsverhältnis, auch wenn er freigestellt wurde. Er wird für diese Zeit ja auch noch ganz normal bezahlt. Zweitens, da du für diese Zeit bereits Elternzeit beantragt hast, würde dein Mann sowieso kein Elterngeld bekommen ein Doppelbezug ist nicht möglich.

Viele Grüße
Lore

Liebe Lore,
vielen Dank für Deine Antwort.
Mein Mann würde auf eine Bezahlung bei Freistellung verzichten.
Ich dachte, dem Mann steht ebenfalls 2 Monate Elterngeld zu? Insgesamt 14 Monate, 2 Monate der Partner, 12 Monate die Frau selbst?
Wäre super, wenn Du mir diesbezüglich nochmal Bescheid geben könntest.
Viele Grüße!
Jonna*

Hallo Susannea,
wenn er freiwillig auf das Gehalt verzichtet, dann würden sie ihn vorzeitig (vor Ablauf der 3-monatigen Frist) von der Arbeit freistellen. So sparen sie sich das Gehalt und er kann Elterngeld beantragen und 2 Monate Elternzeit nehmen. Ist das rechtens, bzw. würdest Du sagen, dass das geht?
Viele Grüße
Ylva

Hallo Jonna,
ja, für den Partner gibt es 2 weitere Monate, allerdings nicht gleichzeitig. Es kann immer nur einer Elterngeld bekommen.
Wenn dein Mann keinen Gehalt bekommt ist er Arbeitslos und kann für diese 2 Monate Arbeitslosengeld beantragen. Informiert euch doch mal beim Arbeitsamt.
Viele Grüße!
Lore

Hallo Ylva,

es spricht nichts dagegen, dass dein Mann auch Elternzeit nimmt und die zusätzlichen 2 Monate Elterngeld bekommt. Meist wird die „Väterzeit“ dann genommen, wenn die Elternzeit der Mutter ausläuft, also hängt er dann die 2 Monate an die 12 von dir dran. Allerdings weiß ich nicht, wie sich das mit seinem Gehalt vereinbart.

Freistellung bedeutet ja, dass er weiterhin sein Gehalt bekommt, aber nicht arbeiten braucht. Somit bekommt ihr ja sein Gehalt, was mehr sein wird als die 67% Elterngeld. Oder hat er irgendwas unterschrieben, dass er kein Geld bekommt. Er hat ja schließlich ordnungsgemäß gekündigt und hat das Anrecht auf seinen Arbeitsplatz, bis die Kündigung greift, somit auch auf das Gehalt. Urlaubsgeld wird meist seperat geregelt, aber normalerweise steht ihm auch das anteilig zu.

Falls er Elterngeld beziehen möchte (ich bin nicht sicher, ob das zusätzlich geht, da es ja eine Art „Ersatzlohn“ ist), muss er das schriftlich beantragen. Zum ersten beim AG und dann noch bei der Elterngeldstelle.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen. Falls dir einige Sachen nicht ganz klar sind, frag doch deinen Bearbeiter bei der Elterngeldstelle, der wir sicherlich ganz genau wissen, was ihr tun müsst!

Liebe Grüße,
Nicole

Hallo leider kann ich dir da nicht weiterhelfen. Ich schätze aber im Internet findest du schnell eine Antwort. Einfach mal googlen. Oder du rufst bei deiner zuständigen Elterngeldstelle an und fragst nach. Die sind meistens sehr nett.

Liebe Ylva,

genau weiss ich es nicht, aber ich nehme an, dass das durchaus möglich ist.
Die normale Bezugszeit sind ja 12 Monate, es sei denn der Partner nimmt ebenfalls mindestens 2 Monate - dann erhöht sich der Bezugszeitraum auf 14 Monate.
Er bekommt dann für den Zeitraum ebenfalls 67% des durchschnittlichen Netto-Einkommens der letzten 13 Monate.

Er muss nur rechtzeitig beim Arbeitgeber die Elternzeit einreichen (Frist sind 6 oder 8 Wochen vor Antritt) und bei der Elterngeldstelle den entsprechenden Antrag einreichen.

Was ich allerdings nicht weiss ist, ob es für den Antrag bei der Elterngeldstelle irgendwelche Fristen gibt, oder ob man das womöglich schon gleich beim ersten Antrag mit hätte einreichen müssen (ich glaube aber nicht).

Ob der Arbeitgeber unter den Umständen eventuell den Antrag auf Elternzeit ablehnen kann, weiss ich auch nicht genau. Wobei ich aber annehme, dass es ihm egal sein wird, ob der Arbeitnehmer nicht arbeitet, weil er frei gestellt ist oder weil er in Elternzeit ist.

Vielleicht ansonsten mal bei der Caritas nachfragen - die sollten solche Dinge auf jeden Fall beantworten können.

Freundliche Grüße
Jashira

Hallo Ylva,

tut mir leid, da kenne ich mich gar nicht aus!

Gruss
Tine

hallo Yiva,

ja, es ist möglich dass ihr mann für juni und juli elterngeld bezieht. dazu muss er die partnermonate bei der elterngeldstelle beantragen.
erhält ihr mann während der freistellung ein gehalt von seinem jetzigen AG, so wird dieses gehalt beim elterngeld angerechnet. grundsätzlich kann er bei seinem jetztigen AG auch elternzeit für die beiden monate beantragen. dieser antrag müsste 7 wochen vor beginn getsellt werden, also möglichst sofort.

der elterngeldantrag lohnt sich für ihn wohl nur dann, wenn er OHNE gehaltsfortzahlung freigestellt ist.

viele grüße
a-barbara

rte/-in,

wir haben einen 5 Monate alten Sohn und mein Mann hat jetzt
seine Arbeit mit 3-monatiger Kündigungsfrist gekündigt und
tritt seine neue Arbeit ab 1.8.2010 an. Nun wird er
voraussichtlich für Juni und Juli 2010 von seiner alten
Tätigkeit freigestellt. Ist es möglich, dass er für diese
beiden Monate Elterngeld bezieht? Er ist ja noch im alten
Arbeitsvertrag, arbeitet aber nicht mehr.
Ich beziehe bereits das volle Elterngeld über den Zeitraum von
12 Monaten.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen,
herzlichen Gruß
Ylva

Hej Ylva,

soweit ich weiss, müsstest du dann in der zeit erwerbstätig sein, während dein Mann Elterngeld beziehen würde.
Nach dem Motto: „da sitzt er eh schon zu Hause rum, da kann man sich das als Erziehungszeit anrechnen lassen“, funktioniert das, glaube ich nicht.

Euch trotzdem noch viel Glück!

Liebe Grüsse
Hari