Elterngeld bei frühgeburt

hallo vielleicht kann mir hier jemand helfen ich hab am 30.7 eine tochter zur welt gebracht die leider 10 wochen zu früh geboren ist und auf grund einer schweren krankheit seit geburt im krankenhaus liegt …ich hab ganz noral elterngeld beantragt das jetzt jedoch abgelehnt würde mit der "mündlichen begründung das ich kein anspruch darauf habe weil sie sich ja nicht zuhase befindet …hat das jemand schonmal gehört und kennt sich damit aus ? …die wollen mir ja nichtmal eine schrieftiche ablehnung geben …

So einen Blödsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört.

Wo ist sie gemeldet? Doch bei euch zu Hause, also lebt sie in eurem Haushalt.

Die Betreeung wird ja wohl auch hauptsächlich von dir vorgenommen. LAss dir das noch mal vom KKH bestätigen.

Sollte es dann immer noch Probleme geben, würde ich entweder mit der Caritas oder einem ähnlichen Verein Kontakt aufnehmen oder gleich selber mit einem Anwalt.

Außerdem würde ich die Begründung mir natürlich schriftlich geben lassen, sollten sie dies nicht tun, ist es ja wie genehmigt. Dann würde ich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohne und darauf hinweisen, dass innerhalb des jewiligen Lebensmoantes gezahlt werden muss und du nun Verzugszinsen berechnest.

Mir ist kein Punkt in den Bearbeitungsrichtlinien (und im Gesetz schon mal gar nicht) bekannt, der so etwas rechtfertigt.

Wende dich an das Ministerium und evtl. auch an die Presse, wenn dies keine Beanchteiligung oder Diskriminierung ist, weiß ich ja auch nicht!

Hallo steffy

Hmm meine Maus ( 25+5)kam zur Welt als es das neue Elterngeld noch gar nicht gab. Von daher bin ich, was dies betrifft wahrscheinlich keine große Hilfe . ABER : Das Amt ist verpflichtet Deinen Antrag entgegen zu nehmen und schriftlich! abzulehnen. Sollte die Bearbeiterin dies ablehnen lass dich nicht abwimmeln und verlange den direkten Dienstvorgesetzten bzw. den Dienststellenleiter. Du kannst nur Widerspruch einlegen wenn Du eine schriftliche Ablehnung hast. Da Du ein Frühchen hast, kannst Du dich an die nächstgelegene Frühförderstelle wenden. Sie werden dir helfen und kennnen die Rechtslagen sehrgut. Unterstützung dieser Stelle steht dir und deinem Kind ohnehin bis zum Eintritt in die Schule mitunter darüber hinaus zu.

Gruß A. Fischer

Liebe Steffy,
der Elterngeldantrag muss auf jeden Fall schriftlich abgelehnt werden. Falls dies nicht der Fall ist: hinschreiben und um schriftlichen Bescheid binnen einer Woche bitten. Rein theoretisch könnte Elterngeld tatsächlich abgelehnt werden mit dem Hinweis darauf, dass Du Deine Tochter nicht selbst betreust und erziehst. Wie ist das im Alltag - wahrscheinlich bist Du viel in der Klinik und in Elternzeit? Ich würde den schriflichten Bescheid abwarten und dann bei Ablehnung Widerspruch einlegen. Wenn Du Zeit und Lust hast melde mir doch zurück, ob das mit dem Elterngeld dann doch noch geklappt hat. Viel Erfolg und alles Gute mit Deinem kleinen Töchterchen. Gute Besserung! S.

Also, die Antwort ist völliger Quatsch!So etwas habe ich ja noch nie gehört!
In den ersten Lebenswochen gibt es ja sowieso Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber und der Krankenkasse (sofern kein Beamter etc) und das für verlängerte Zeit bei Dir auf Grund der Frühgeburt.
Elterngeld gibt es dann im Anschluss, stets für die ersten 12 Lebensmonate (Mutterschaftsgeld wird darauf angerechnet; daher meistens Wegfall des Elterngeldes).

Als Beamter kann ich Dir nur sagen:

Antrag schriftlich einreichen und auf den Bescheid warten!

LG

Stefan

Hallo! Mein Sohn ist jetzt 7 Jahre alt.Ich bekam Elterngeld.Du kannst Dich an die Gemeinde oder die Stadt wenden ,wo es das Geld gibt.Es gibt meines Wissens keinen Grund,das Geld nicht zu bekommen,denn das Kind ist ja da,egal ob im Krankenhaus oder zu Hause.Mein Sohn ist 12 Wochen zu früh geboren und lag 3 Monate im Krankenhaus.Liebe grüße und weiterhin alles Gute und viel Kraft für die Zukunft!!! :smile:

Hallo Steffy220183,

was ist denn das für ein Schwachsinn?
Du bekommst das Geld doch nicht für deine Tochter, sondern das Geld ist als Einkommensausfall für dich gedacht! Verlang die Vorgesetzte von dieser Person und laß dich mal den Grund dafür erklären.
Nichts gefallen lassen. Du hast auf jeden Fall Anspruch auf Elterngeld. Wann deine Tochter auf die Welt gekommen ist und ob sie sich zu Hause befindet oder nicht spielt überhaupt keine Rolle!
Sollten die dir nochmal dumm kommen, dann gib mir die Telefonnummer von denen, da werd ich anrufen. Sowas geht ja mal gar nicht!!!

Alles Gute.

Gruß Lore

Hallo,
ich kann dir nur beim Kindergeld helfen…

Aber das was zu da schreibst, ist wohl eher Quatsch!
Den Anspruch hast du natürlich! Und wenn du einen Antrag gestellt hast, dann bekommst du natürlich auch einen Bewilligungsbescheid oder eben einen Ablehungsbescheid.
Einen Ablehnungsbescheid würde es aber meines Wissens nur geben, wenn die Einkünfte zu hoch sind…
Wenn dein Kind im Krankenhaus ist, hat das auf solche Leistungen wohl keinen Einfluß!
Ich habe selber 1999 Frühgeburten zur Welt gebracht, die dann 3 Monate in der Klinik waren, nur gab es damals noch Erziehungsgeld und kein Elterngeld, aber das dürfte wohl keinen Unterschied machen.

Gruß
juliatimlea

Hallo Steffy,

sorry für die späte Antwort. Musste mich erst einmal mit den aktuellen Regelungen zum Elterngeld befassen.

Laut §1 BEEG heißt es zwar, dass das Kind im Haushalt leben muss, aber in Absatz (5) steht:

„Der Anspruch auf Elterngeld bleibt unberührt, wenn die Betreuung und Erziehung des Kindes aus einem wichtigen Grund nicht sofort aufgenommen werden kann oder wenn sie unterbrochen werden muss.“

Mir scheint, da war jemand zu übereifrig. Denn mit der Begründung müsste das Elterngeld dann ja bei jedem Krankenhausaufenthalt ausgesetzt werden.

Grüße und frohe Festtage!

Horst