Elterngeld bei getrenntem Wohnsitz

Hallo zusammen,

eine Frage zum Thema Elterngeld: Meine Lebensgefährtin und ich sind nicht verheiratet, haben berufsbedingt jeder einen eigenen Wohnsitz, gemeinsames Sorgerecht, eheähnliche Gemeinschaft etc. blubb blubb…

Sonderfall: Wir haben Elternzeit gemeinsam während des ersten Lebensmonat des Kindes bereits absolviert (Mitte Juli-Mitte August 2011), ich (Vater) werde zudem den 13. Lebensmonat des Kindes in Elternzeit sein. Meine Lebensgefährtin 12 Monate.

Vor dem Hintergrund keines gemeldeten gemeinsamen Wohnsitzes lehnt nun mein Wohnsitz den Elterngeldantrag ab mit dem Argument, dass das Kind ja nicht in meinem Haushalt aufgezogen worden wäre. (sondern während des 1. Monats im Haushalt der Mutter, an dem ich nicht gemeldet bin.)

Insofern stellt sich mir die Frage, inwieweit ich diese Situation heilen kann/muss:

a) Ist der Begriff des Haushalts überhaupt an das Thema Gemeldeter Wohnsitz/ Gemeinsamer Haupt-/Nebenwohnsitz geknüpft? Aus meiner Sicht nicht.
b) Sofern doch, kann ich rückwirkend zum Juli 2011 einen Nebenwohnsitz im Haushalt der Mutter begründen und dann dort den Antrag neu stellen? (Meinen Antrag habe ich bisher an meinem Hauptwohnsitz eingereicht).

Ich danke schonmal für Eure Beiträge.

Klar das das abgelehnt werden muss, Elterngeld gibts nur da, wo das Kind gemeldet ist. Das ist nciht bei dir, also können sie nur ablehnen.
Frag dort beim Einwohnermeldeamt nach, ob du das rückwirkend (evtl. mit Strafgebühr) noch machen kannst mit der Anmeldung.
Pass aber auf welche Orte Zweitwohnundssteuer haben und wo dann Haupt- und Nebenwohnsitz ist.

Ich würde eh gucken, dass ihr gemeinsam gemeldet seid im Bezug auf doppelte Haushaltsführung später.

Hallo Susannea,

danke für die schnelle Antwort. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ein gemeldeter Nebenwohnsitz am Wohnsitz meiner Partnerin ausreicht?

Gehe ich von aus, würde aber vorsichtshalber vorher bei der Elterngeldstelle des entsprechenden Wohnortes des Kindes nachfragen.

Hallo!

Das Ihr die Elternzeitanträge getrennt am jeweiligen Wohnort abgegeben habt war falsch. Ihr hättet nur einen einzigen ausfüllen und am Wohnort des Kindes abgeben müssen.
Ich würde vorschlagen den Eltergeldantrag am Wohnsitz des Vaters zu stornieren und den Antrag der Mutter zu ändern. Ist nicht ganz einfach, vor allem das den Behörden verständlich zu machen. Eigentlich kann man nur in besonderen Ausnahmefällen einen Antrag ändern…ich würde es aber ganz nett versuchen.
Neuen Elterngeldantrag holen und entsprechend ausfüllen. „Folgeantrag des Partners“ ankreuzen und mit den jeweilgen Daten des Vaters ausfüllen. Vielleicht macht ihr noch einen Brief dazu, bischen auf Midleidsschiene, daß der Vater aus beruflichen Gründen einen eingenen Wohnsitz hat und ihr nicht wußtet, wo ihr den Antrag abgeben sollt usw… Vielleicht ne Kopie vom Ablehnungsschreiben beilegen. Ich denke dann klappt das schon.

Alles Gute

Gruß Lore

Hallo Lore,

danke für Deine Mühe. 2 Rückfragen:

a) Antrag stornieren und neu beantragen für meine 2 Monate am Wohnsitz der Mutter: Ist dazu die rückwirkende Ummeldung meines Wohnsitzes an den der Mutter notwendig?

b) Was muss am Antrag der Mutter geändert werden? Der Antrag ist bewilligt, und wenn ich mich recht entsinne ist ja dort nur angegeben, dass der Vater ebenso Elterngeld beantragt für den Zeitraum x. Daran würde sich ja nichts ändern.

Danke und herzliche Grüße

Hallo,
um Elterngeld zu beziehen muss das Kind mit Erstwohnsitz bei dem Elternteil gemeldet sein, der Elterngeld beantragt. Sie müssen quasi den Erstwohnsitz am Wohnort des Kindes eintragen lassen (ob und wie leicht das rückwirkend an ihrem Wohnort möglich ist, kann ich Ihnen so nicht sagen - beachten Sie bitte, dass z.T. Bußgeld fällig wird oder auch Steuern am Zweitwohnsitz). Hat es mit der Ummeldung geklappt, dann können Sie bis zu drei Monate rückwirkend Elterngeld am Wohnort des Kindes beantragen. Ich hoffe ich konnte Ihnen mir der Auskunft behilflich sein. Schreiben Sie mir doch, ob es geklappt hat?! Herzliche Grüße und Alles Gute, SAM

Hallo,

zu a) Entweder deinen Wohnsitz ändern oder den des Kindes…Deinen Wohnsitz als Zweitwohnsitz melden und den der Mutter als Haupt…kommt auf die steuerlichen Aspekte an. Am einfachsten wäre einfach dich Ummelden für die Zeit…

zu b) Eine Änderung ist es in eurem Sinne eigentlich nicht…eher eine Ergänzung. Aber das sehen die Behörden auch wie sie wollen. Es kommt jetzt darauf an wie der Antrag der Mutter aussieht. Wenn ich das richtig verstanden hab wurde dort zunächst nichts von den Partnermonaten erwähnt und du hast einen separaten Elterngeldantrag für die Partnermonate ausgefüllt der dann abgelehnt wurde aufgrund des anderen Wohnsitzes.
Hier würde ich den Antrag erneut ausfüllen wie ich bereits geschrieben hab mit dem geänderten Wohnsitz. Vielleicht ein kurzes Midleids-Schreiben dazu und das Ablehnungsschreiben.

Gruß Lore