Hallo zusammen,
eine Frage zum Thema Elterngeld: Meine Lebensgefährtin und ich sind nicht verheiratet, haben berufsbedingt jeder einen eigenen Wohnsitz, gemeinsames Sorgerecht, eheähnliche Gemeinschaft etc. blubb blubb…
Sonderfall: Wir haben Elternzeit gemeinsam während des ersten Lebensmonat des Kindes bereits absolviert (Mitte Juli-Mitte August 2011), ich (Vater) werde zudem den 13. Lebensmonat des Kindes in Elternzeit sein. Meine Lebensgefährtin 12 Monate.
Vor dem Hintergrund keines gemeldeten gemeinsamen Wohnsitzes lehnt nun mein Wohnsitz den Elterngeldantrag ab mit dem Argument, dass das Kind ja nicht in meinem Haushalt aufgezogen worden wäre. (sondern während des 1. Monats im Haushalt der Mutter, an dem ich nicht gemeldet bin.)
Insofern stellt sich mir die Frage, inwieweit ich diese Situation heilen kann/muss:
a) Ist der Begriff des Haushalts überhaupt an das Thema Gemeldeter Wohnsitz/ Gemeinsamer Haupt-/Nebenwohnsitz geknüpft? Aus meiner Sicht nicht.
b) Sofern doch, kann ich rückwirkend zum Juli 2011 einen Nebenwohnsitz im Haushalt der Mutter begründen und dann dort den Antrag neu stellen? (Meinen Antrag habe ich bisher an meinem Hauptwohnsitz eingereicht).
Ich danke schonmal für Eure Beiträge.