Elterngeld bei selbstständiger Nebentätigkeit

Hallo,

wenn man neben dem Hauptberuf nebentätig selbstständig ist (z.B. Onlineshop), wie werden diese Einkünfte auf das Elterngeld angerechnet.

Überall gibt es die Information, dass die Einkünfte, welche man während der Elternzeit aus dem Nebenjob weiterhin bezieht, auf das Elterngeld angerechnet werden. Ist ja auch richtig so.

Aber WIE werden sie angerechnet? Darüber findet man nichts.

Es gibt ja 2 Möglichkeiten (Beispiel mit hypothetischen, runden Zahlen):

>> 1. Möglichkeit:

Hauptjob: 2000 Euro x 65% = 1300 Euro
Nebenjob: 1500 Euro x 65% = 975 Euro
Einkünfte aus Nebenjob weiterhin 1500 Euro

1300 + 975 - 1500 = 775 Euro Elterngeld

>> 2. Möglichkeit:

Gesamteinkünfte vor der Elternzeit: 3500 Euro

Einkünfte in der Elternzeit: 1500 Euro (nur aus Nebenjob)

Differenz: 2000 Euro x 65 % = 1300 Euro Elterngeld

Wie wird es nun gerechnet?

Bei der 1. Möglichkeit würden sich ja die Nebeneinkünfte aus der Selbstständigkeit auch negativ auf das Elterngeld aus dem Hauptjob auswirken.

Bei der 2. Möglichkeit ist es ja so, als ob man eben nur aus dem Hauptjob Elterngeld bekommt, wie jeder andere Kollege ja auch.
Und aus dem Nebenjob eben nicht, weil er ja weiterläuft.