Guten Tag!
Meine Frau wird (hoffentlich) im Juni 2014 ein Kind bekommen. Sie ist selbständig, hat aber in den Monaten Januar-März 2013 zusätzlich Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit erzielt. Wenn man also das Kalenderjahr 2013 für die Berechnung des Elterngeldes als Grundlage heranzieht, wird dann dieses zusätzliche Einkommen berücksichtigt?
Gruß
Roland Kleine-Wiskott
Hallo Roland,
wenn für das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit steuern bezahlt wurden, dann ja.
450€-Jobs, die nicht besteuert sind werden nicht in die Berechnung genommen.
Alles Gute
Viele Grüße
Lore
Hallo!
Ja, wird es.
Vielen Dank für die Antwort!
Vielen Dank für die Antwort!
Gruß
Roland Kleine-Wiskott
Hallo Roland,
meines Wissens nach ist bei solchen „Mischeinkünften“ nur das vorangegangene Kalenderjahr - bei Ihnen also 1/2013-12/2013 maßgeblich. Hier werden dann sowohl Verdienste aus selbstständiger als auch aus nichtselbstständiger Tätigkeit berücksichtigt. Nettoverdienst aus 2013 bleibt dann komplett unberücksichtigt. Sie können sich aber zusätzlich bei der Servicestelle Ihrer Elterngeldstelle beraten lassen. Alles Gute, viel Spaß beim Papa-werden und Gruß an Ihre Frau, SAM
Hallo,
vielen Dank für die nette und informative Antwort!
Gruß
Roland Kleine-Wiskott