Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zum Elterngeld. Eine bisher kinderloses Paar erwartet Ende Januar 2015 Nachwuchs.
Eigentlich sind mir alle Bedingungen zur Einreichung und Errechnung des Elterngeldes klar, nur bei einem Punkt bin ich unsicher: Es heißt, dass zur Berechnung die Steuerklasse herangezogen wird, die die Bezugsberechtigten in den 12 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes (hier: Mitte Dezember) am häufigsten inne hatten, also mehr als 6 Monate. Das besagte Paar hatte nun Ende Juli 2014 geheiratet - die Frau wird jetzt, nach der Hochzeit, in Steuerklasse 3 wechseln, der Mann in die 5.
Gelten diese Steuerklassen dann für das gesamte Steuerjahr, sprich auch für die Berechnung des Elterngeldes. Oder werden die Steuerklassen vor Hochzeit zu Grunde gelegt, da der Zeitraum zwischen Hochzeit und Mutterschutz mit den Steuerklassen 3 und 5 erst knapp 6 Monate Gültigkeit hatte? Da das Paar stark unterschiedliche Gehälter hat, wäre es schön, wenn die Frau zur Kindergeldberechnung die Steuerklasse 3 nutzen kann.
Was ist hier möglich?
Sollte dies nicht gehen, müsste ja ein Paar mind. 7 Monate vor Geburt eines Kindes heiraten, damit die entsprechend dann gewählten Steuerklassen gelten.
Nochmal die Fakten:
Hochzeit: Ende Juli 2014
Bisher beide Steuerklasse I, die nun gewechselt wird auf 3 und 5
Beginn Mutterschutz: Mitte Dezember 2014
Voraussichtliche Geburt: Ende Januar 2015
Welche Steuerklasse wird für die Frau (12 Monate Elternzeit) und den Mann (2 Monate) angesetzt? Sie konnten ja nicht vor der Hochzeit in die 3 und 5 gehen, um die >6 Monate zu erfüllen.
Beste Grüße
Klaus