Hallo!
Schon viel gelesen, viel gesucht und viel verstanden zum Thema Elterngeld.
Trotzdem bleibt folgendes noch offen:
Beim 2. Kind:
Von den 12 Monaten vor Geburt des 2. Kindes sind 2 Elternzeitmonate dabei mit Elterngeld statt 2 Gehälter.
Werden jetzt zur Berechnung des neuen Elterngeldes „nur“ die 10 Monate aus nicht selbstständiger Arbeit zur Berechnung herangezogen oder kommen die 2 Monate Elterngeld auch noch in den Topf für die Berechnung?Danke!