Elterngeld (Berechnung)

Hallo!

Schon viel gelesen, viel gesucht und viel verstanden zum Thema Elterngeld.

Trotzdem bleibt folgendes noch offen:

Beim 2. Kind:  
Von den 12 Monaten vor Geburt des 2. Kindes sind 2 Elternzeitmonate dabei mit Elterngeld statt 2 Gehälter.
Werden jetzt zur Berechnung des neuen Elterngeldes „nur“ die 10 Monate aus nicht selbstständiger Arbeit zur Berechnung herangezogen oder kommen die 2 Monate Elterngeld auch noch in den Topf für die Berechnung?Danke!

Hallo!

Die Frage ist relativ einfach zu beantworten:

Weder noch. Die zwei Monate werden mit Monate von vor dem 1. Mutterschutz ersetzt und diese dann zur Berechnugn mit dazu genommen.