Hallo, ich hoffe mir kann hier jemand helfen…die unendlichen Weiten des Internets habens nicht getan…
Weiss jemand, ob man auch zB für 1 1/2 Jahre Elterngeld beantragen kann? wenn man die Elternzeit für zB. 2 jahre beantragt hat und nach 1 1/2 Jahren ne Bleibe fürs Kind hätte und noch dazu die Möglichkeit zumindest stundenweise arbeiten zu gehen, wäre das doch eine gute möglichkeit oder geht das gar ncith?
ich hoffe hier kann jemand weiterhelfen.
Lieben Dank schonmal
Katabeen
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG, §7, Abs.2, Satz 2ff.:
[…]Die im Antrag [auf Elterngeld] getroffene Entscheidung kann bis zum Ende des Bezugszeitraums ohne Angabe von Gründen einmal geändert werden. In Fällen besonderer Härte, insbesondere bei Eintritt einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod eines Elternteils oder eines Kindes oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Eltern nach Antragstellung ist bis zum Ende des Bezugszeitraums einmal eine weitere Änderung zulässig. Eine Änderung kann rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats verlangt werden, in dem der Änderungsantrag eingegangen ist. Sie ist außer in den Fällen besonderer Härte unzulässig, soweit Monatsbeträge bereits ausgezahlt sind. Im Übrigen finden die für die Antragstellung geltenden Vorschriften auch auf den Änderungsantrag Anwendung.