Elterngeld - einiges unklar

Hallo zusammen,
möchte demnächst den Antrag für´s Elterngeld abschicken. Da habe ich eine ganz speziele Frage. Auf der ersten Seite des Antrages wird nach den persönlichen Angaben beider Elternteile gefragt. Bin nach der Geburt der Zwillinge vom Elternhaus in die Wohnung meines Freundes gezogen. Habe mich bei der Gemeinde aber noch nicht umgemeldet.

Ist es maßgebend das mein Freund und ich die gleiche Adresse angeben oder nicht ? Oder soll ich die Adresse (Elternhaus) angeben da noch nicht umgemeldet.

Über Antworten würde ich mich freuen.

Hallo Katja,

da du bei deinem Freund wohnst und die Ummeldung wohl nur eine Frage der Zeit ist, würde ich die Adresse von dort angeben.
Der Bescheid wird ja an die im Antrag eingetragene Adresse geschickt, er würde also bei deinen Eltern landen. Vielleicht etwas umständlich wenn ihr weiter voneinander entfernt wohnt.

Viele Grüße
Miriam

Beantragt Ihr beide Elterngeld? Dann ist eine gemeinsame adresse wesentlich einfacher zu bearbeiten. Sonst müßt Ihr nämlich das kind hin- und hermelden.

Solltest Du vorhaben Elterngeld als Alleinerziehende 14 Monate zu beantragen, ist eine gemeinsame Adresse kontraproduktiv.

FS