im Elterngeldantrag wird unter Punkt 12 nach Einkommen aus Land und Forstwirtschaft gefragt, ich bin zwar kein Landwirt habe aber Landwirtschaftliche Flächen verpachtet, muß ich die Pachteinnahmen mit angeben und wie wirkt sich das auf meinem Elterngeld aus?
diese Einnahmen sind aber Gewerblich auch wenn es an Landwirte verpachtet ist.
Natürlich können sie die Einnahmen angeben. Sie müssen dann aber einen Nachweis bringen. In der Regel den vorletzten Steuerbescheid also jetzt den Bescheid für 2010. Später, anhand des Steuerbescheids 2013 wird dann nachgerechnet ob die L-Bank zu viel oder zu wenig an Elterngeld bezahlt hat. Das ist also mit Aufwand verbunden.
Hallo,
Pachteinnahmen zählen hier nicht als Einkommen das relevant ist, da die Einnahmen ja auch in der Elternzeit weiter laufen und nicht durch Elterngeld ausgeglichen werden müssen. Gruß, SAM