Hallo zusammen,
Wie genau ist dass mit dem Elterngeld und der Elternzeit für den Vater geregelt.
Der errechnete Geburtstermin ist der 23.05. und ich plane meine Elternzeit in den Zeiträumen
28.05.-24.06. und
03.12.-30.12.
zu nehmen. Jetzt ist meine Frage,
kann ich für die beiden Zeiträume Elterngeld beantragen?
Meine Frau wird ja während die ersten drei Monate Mutterschaftsgeld bekommen, steht das dann im Konflikt?
Hierzu dann gleich meine zweite Frage, meine Frau hat ja in Vollzeit gearbeitet.
Muss Sie Dann in den ersten drei Monaten auch schon Elterngeld beziehen oder gleicht das der Arbeitgeber aus?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe
MfG Phil