Elterngeld / Elternzeit

Hallo zusammen,
Wie genau ist dass mit dem Elterngeld und der Elternzeit für den Vater geregelt.
Der errechnete Geburtstermin ist der 23.05. und ich plane meine Elternzeit in den Zeiträumen
28.05.-24.06. und
03.12.-30.12.
zu nehmen. Jetzt ist meine Frage,

kann ich für die beiden Zeiträume Elterngeld beantragen?

Meine Frau wird ja während die ersten drei Monate Mutterschaftsgeld bekommen, steht das dann im Konflikt?
Hierzu dann gleich meine zweite Frage, meine Frau hat ja in Vollzeit gearbeitet.

Muss Sie Dann in den ersten drei Monaten auch schon Elterngeld beziehen oder gleicht das der Arbeitgeber aus?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe
MfG Phil :wink:

Hallo,

ja, das geht. Allerdings wird Elterngeld nach Lebensmonaten des Kindes bezahlt. Sofern Du in dieser Zeit Einkommen erzielst (was ja zumindest theoretisch (weil der Geburtstermin nur errechnet ist) am 22.06-24.06. und vom 23.11.-02.12 der Fall sein wird), wird dieses mit dem Elterngeld verrechnet. Insofern wäre es vernünftiger, die Elternzeit nach den Lebensmonaten des Kindes zu nehmen.

Naja, Konflikt… Es ist schlicht so, daß die Zeit mit Mutterschaftsgeld auf die möglichen Elterngeldmonate angerechnet wird, d.h. es ist für diese Zeit Elterngeld zu beantragen, das dann aber mit dem Mutterschaftsgeld und dem Arbeitgeberzuschuß verrechnet wird.

Im übrigen würde ich mich noch mit dem Thema Elterngeld plus beschäftigen. Da Du keine Angaben dazu machst, wie lange Deine Frau in Elternzeit bleiben will, kann man das nicht viel konkreter behandeln, aber es kann sich durchaus lohnen, wenn beide Eltern gleichzeitig in Elternteilzeit arbeiten.

Gruß
C.

Vielen Dank schon mal für die ausführliche Hilfe.

Also wäre es klüger die Elternzeit am 23.05.zu beginnen oder? Wie lang wird dann ein Monat gerechnet, genau vier Wochen oder wieder bis zum 23.06.

Bzw im November dann ab 23.11. bis 23.12.?

Was heißt schon klüger? Wenn es zwingende Gründe gibt, die Zeiträume so zu wählen, dann ist das halt so, aber finanziell gesehen ist es natürlich am sinnvollsten, Elterngeld und -zeit deckungsgleich in Anspruch zu nehmen.

Vom 23. bis zum 22. (jeweils inklusive).

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Okay super, das hat mir wirklich weitergeholfen.
Dankeschön! :smile: