Elterngeld: Frage zu Nachweisen

Hallo!

Sagen wir A - nicht ich, muss hier im Board ja eh hypothetisch sein :smile: - hat Antrag auf Elterngeld gestellt (allein sorgeberechtigt):

jetzt macht das Amt einen Zwergenaufstand und will für alles nochmal extra Nachweise:

Einkommen: reichen Jahressteuerbescheinigungen nicht als Einkommensnachweise aus?! Der ausgewiesenen Zeiträume liegen alle komplett innerhalb des Berechnungszeitraumes! (es liegen nicht alle Monatsnachweise vor bzw. wurden gar keine erstellt, wegen z.T. kurzen Beschäftigungszeiten…)
-> das Amt verlangt ausdrücklich Gehaltsmitteilungen
-> „rächt“ es sich für das Kreuz „nein“ bei der Frage, ob es Infos beim AG einholen darf?
-> kann ja wohl nicht sein, oder?
-> gibt es ein Amt, das einem weniger glaubt als das Finanzamt?!
-> dort werden die Jahressteuerbescheinigungen selbstverständlich geglaubt!

AG-Zuschuss zum Muttergeld: -> Nachweis ist erforderlich - soll so sein…
im Antrag selbst steht (unter Nr. 12) „Bescheinigung des AG (z. B. Gehalts-/ Lohnabrechnung für den Tag der Geburt )“
-> diese wurde beigelegt und sogar die vom Monat danach
-> trotzdem verlangt das Amt eine „Bescheinigung über die (kalendertägliche) Höhe und Dauer (Beginn und Ende) des AG-Zuschusses“
-> aus den Daten ergibt sich eindeutig ein Kalendertagsbetrag von xx EUR
-> und die Tatsache dass der Zuschuss ab dem Tag der Geburt bezahlt wurde
-> es steht nur nicht expressis verbis so drin
-> sagt mal können oder wollen die nicht x durch y teilen?!
-> ausserdem wurde ja die Bescheinigung der KK beigekegt (Dauer und Betrag)

Sorgerecht:
-> in den Erläuterungen (seite 3 rechts unten) steht „Nachweis oder Erklärung hierzu erforderlich“
-> im Antrag wird angegeben „mir steht das alleinige Sorgerecht alleine zu - ja/nein“
-> trotzdem wird vom Amt jetzt nochmal extra eine Bescheinigung vom Jugendamt verlangt…
-> wird die Erklärung nicht geglaubt?!

Wohnung: die Elternteile wurden beide angegeben, Adressen liegen mehrere 100 km auseinander, trotzdem wird nochmal nachgehakt,
-> ob alle in der gleichen Wohnung wohnen
-> ob sowas geplant ist
-> und das trotz ausdrücklicher Angabe im Antrag (Seite 1 unten)
-> „…wohnen mit dem anderen Elternteil nicht in einer gemeinsamen Wohnung - ja“
-> dito!

Das ganze ist ziemlich ärgerlich und klingt doch schon sehr wie eine „Betrugsverdächtigung“ oder so!
-> ist ein Elterngeldantrag immer so ein Spiessrutenlaufen?
-> muss man wirklich den ganzen Schnarchern von AGs hinterherzulaufen
-> sind leider mehrere und sagen wir mal so, es haben sich nicht alle mit Ruhm bekleckert bei Abrechungen, Feiertagen etc.

Ausserdem entsteht nicht grade den Eindruck, dass der Antrag sorgfältig bearbeitet wurde:

  • die Bearbeitung dauerte schon 4 Wochen seit Antragsstellung
  • nicht mal der Name wurde richtig geschrieben
  • Jahressteuerbescheinigungen wurden Kontoauszügen gleichgesetzt

Um das ganze jetzt aber konstruktiver zu machen/zu beenden:

  • gibt es (online) Unterlagen wo ich Infos zu o.g. Fragen finde?
  • z. B. Verwaltungsvorschriften etc…
  • hat jemand Erfahrungen mit / Tips zu o.g. Problemen?
  • muss man sich so eine unterschwellige Verdächtigung bieten lassen?

DANKE cu kai

Hallo!

Hallo,

Einkommen: reichen Jahressteuerbescheinigungen nicht als
Einkommensnachweise aus?! Der ausgewiesenen Zeiträume liegen
alle komplett innerhalb des Berechnungszeitraumes! (es liegen
nicht alle Monatsnachweise vor bzw. wurden gar keine erstellt,
wegen z.T. kurzen Beschäftigungszeiten…)

Die brauchen das halt zum berechnen. Es wurden doch sicher irgendwelche schriftlichen Unterlagen über den monatlichen Verdienst geführt!!

-> das Amt verlangt ausdrücklich Gehaltsmitteilungen
-> „rächt“ es sich für das Kreuz „nein“ bei der Frage, ob es
Infos beim AG einholen darf?

Ganz bestimmt nicht, die wollen keinem was Böses!!

Sorgerecht:
-> in den Erläuterungen (seite 3 rechts unten) steht „Nachweis
oder Erklärung hierzu erforderlich“

Da ist Erklärung falsch verstanden worden. Nicht du gibst eine Erklärung ab, sondern die wollen einen Nachweiß über die „Sorgerechts Erklärung“ Rufst du einfach beim Jugendamt an, die schicken das kostenlos zu!

-> im Antrag wird angegeben „mir steht das alleinige
Sorgerecht alleine zu - ja/nein“
-> trotzdem wird vom Amt jetzt nochmal extra eine
Bescheinigung vom Jugendamt verlangt…
-> wird die Erklärung nicht geglaubt?!

Kann ja jeder sagen er habe das Sorgerecht für das Kind!!
Du kannst nichmal einen Perso für dein Baby beantragen ohne eine Unterschirft des Vaters oder entsprechende Nachweiße über das Sorgerecht.

Wohnung: die Elternteile wurden beide angegeben, Adressen
liegen mehrere 100 km auseinander, trotzdem wird nochmal
nachgehakt,
-> ob alle in der gleichen Wohnung wohnen
-> ob sowas geplant ist
-> und das trotz ausdrücklicher Angabe im Antrag (Seite 1
unten)
-> „…wohnen mit dem anderen Elternteil nicht in einer
gemeinsamen Wohnung - ja“
-> dito!

Hat der Vater den auch Elterngeld beantragt? Ich könnte mir vorstellen, das Amt ist einfach etwas verwirrt. Wenn er 100 km weg wohnt und kein Sorgerecht hat, warum beantragt er dann Elterngeld.
Ist das den in diesem fiktiven Fall so?

Das ganze ist ziemlich ärgerlich und klingt doch schon sehr
wie eine „Betrugsverdächtigung“ oder so!
-> ist ein Elterngeldantrag immer so ein Spiessrutenlaufen?

Bei mir war es überhaupt gar kein Problem. Und ich kenne auch niemanden bei dem es Probleme gab. Das Amt hat u eine eine Infohotline. Da sind die sehr hilfsbereit und man kann sich Rat dort holen.

-> muss man wirklich den ganzen Schnarchern von AGs
hinterherzulaufen

Na du willst was von denen!!! Umsonst ist nicht!! Ein bisschen was musst du schon für das kostenlose Elterngeld tun. *grummel*

Ausserdem entsteht nicht grade den Eindruck, dass der Antrag
sorgfältig bearbeitet wurde:

  • die Bearbeitung dauerte schon 4 Wochen seit Antragsstellung

Na du bist sicher nicht der einzige Antragesteller!!
Die tun ihr Bestes. Meinstu du die trinken den ganzen Tag Kaffee? Wenn eben nicht alle Unterlagen vorliegen, können die auch kein Geld auszahlen. Also such die Sachen zusammen und reiche sie ein. Dann geht das ganz schnell mit dem Geld.

Um das ganze jetzt aber konstruktiver zu machen/zu beenden:

  • gibt es (online) Unterlagen wo ich Infos zu o.g. Fragen
    finde?

www.bmfsfj.de
Da einfach unter Eltengeld schauen.

  • muss man sich so eine unterschwellige Verdächtigung bieten
    lassen?

Du bekommst einen haufen Geld von denen. Da dürfen die doch wohl fragen, ob alles seine Ordnung hat, oder?

DANKE cu kai

Hallo,

Die brauchen das halt zum berechnen. Es wurden doch sicher
irgendwelche schriftlichen Unterlagen über den monatlichen
Verdienst geführt!!

das man das nachweisen muss, schon klar…
es geht darum, dass „das Amt“ - schon klar, ein nicht böse meinender Mensch… - nicht mal die Zeit hat/sich nimmt, Bankauszüge (die er/sie nicht glauben darf/will) und offizielle Jahressteuerbescheinigungen zu unterscheiden.

Letztere sind aber immer nur für kurze Abschnitte (sagen wir 1.-31.10.0x), die komplett im Berechnungszeitraum liegen!
-> wieso werden die nicht anerkannt?!

Sorgerecht:

Da ist Erklärung falsch verstanden worden.

ok, Denkfehler…

Kann ja jeder sagen er habe das Sorgerecht für das Kind!!

Hat der Vater den auch Elterngeld beantragt?
Ist das den in diesem fiktiven Fall so?

nein, natürlich nicht… - gehen wir im fiktiven Fall davon aus,
dass „das Amt“ keinen solchen offensichtlichen Grund für die Nachfragerei hat
-> sondern dass sich im konkreten fiktiven Fall
-> das „Alleinelternteil“ wirklich bloed behandelt fühlt
-> gerade im Vergleich zum ersten Kind, wo es Erziehungsgeld hieß und alles kein Problem war!!
-> es ist ja nicht so, dass man auf das Geld verzeichten kann
-> im fiktiven Normalfall… oder normalen Fiktivfall? :smile:

Bei mir war es überhaupt gar kein Problem.

freut mich für alle, aber es gibt eben auch andere und
das muss man doch auch sagen dürfen…

egal wie, es ist immer ein „G’schiss“, nicht dem Standard zu entsprechen - aber das ist ein anderes Thema…
-> ich finde es nur so derart müüüüüüüüühsam, wenn das jedesmal wieder so geht…
-> Zitat Polt: brauchts dessss? HÄÄÄÄ?!?!?

Ausserdem entsteht nicht grade den Eindruck, dass der Antrag
sorgfältig bearbeitet wurde…

Na du bist sicher nicht der einzige Antragesteller!!
Die tun ihr Bestes. Meinstu du die trinken den ganzen Tag
Kaffee?

na logisch :smile:

Bin selbst innem Amt, aber gerade deshalb fallen halt sagen
wir mal bestimmte Indizien auf… - aber lassen wir das lieber…

  • muss man sich so eine unterschwellige Verdächtigung bieten
    lassen?

Du bekommst einen haufen Geld von denen. Da dürfen die doch
wohl fragen, ob alles seine Ordnung hat, oder?

Die Fragen machen 4 Seiten Antrag aus, und speziell die horrenden
Summen des 13.+14.Monats bei Alleinerziehenden machen einige Fragen
aus, die alle dem Formblatt gemäß beantwortet sind
-> alleinerziehend usw = ja
-> ist alles wirklich so = Unterschrift
-> mann muss alles was sich ändert melden = mords Kleingedrucktes
-> wieso muss man dann extra „fangfragen“ (bei mir kommts halt so an)
ob man mit dem anderen Elternteil ne Wohnung teilt/teilen will?
-> kann man das dann nicht gleich in den sch… Antrag reinschreiben?

Ich denke Alleinerziehende haben es schwer genug, hilfreich finde ich was anderes…

aber gut - erst mal Danke HIER im Board für Deine hilfreichen Infos/Links -> werde da noch mal nachlesen…

und zwischendurch versuchen, die Dame am Jugendamt zu erwischen,
am Band heisst es „bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus
Überlastungsgründen die normalen Bürozeiten nicht einhakten können“.
-> ohne Worte
-> doch - um keinen falschen Eindruck zu hinterlassen:
-> die Dame kann sicher nix dafür, aber so ein System ist doch krank, oder?!?

cu kai