Elterngeld (Freiberufler): Anrechnung des Verdienst bei "Teilzeit"

Liebe/-r Experte/-in,

da im Thread http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?A… keine Antworten eingingen, möchte ich euch Experten gerne direkt befragen:

Es geht um die Behandlung des Verdienstes während des Bezugs von Elterngeld (z.B. 2 Partnermonate für Freiberufler X).

Laut meiner Recherche gilt scheinbar ganz simpel das Zuflussprinzip, was auf den ersten Blick sehr ungerecht aussieht: Wenn in einem EG-Bezugsmonat (also nicht Kalendarmonat!) keine Zahlungen von Kunden eingehen, ist der Gewinn = Null und X hat Anspruch auf die vollen 1800 EUR. Geht aber irgendeine Zahlung aus alten Rechnungen ein, wird das EG reduziert. Im worst case auf 300 EUR.

Es ist scheinbar völlig egal, was X in diesem Bezugsmonat an Leistungen erbringt und einnimmt, - solange es weniger als die 120 h/Monat sind. Die Rechnung wird in der Regel erst in den Folgemonaten bezahlt und somit höchstwahrscheinlich nicht in einem Bezugsmonat.

Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, oder? Sonst würde X ganz einfach die Rechnungen so stellen, dass in den Bezugsmonaten nichts oder nur ganz wenig reinkommt oder hohe Ausgaben als Kompensation getätigt werden. Ist das zu kurz gedacht?

Wie sieht es nach dem Bezug des EG aus: Wird dann auf Basis des neuen Steuerbescheids oder einer EÜR sowieso ein neues Durchschnitts-Monatseinkommen angesetzt? Oder werden gar die Rechnungen unter die Lupe genommen und der oben beschriebene „Gestaltungsmissbrauch“ fällt sofort auf?

Wär super, wenn jemand mit eigenen Erfahrungen weiterhelfen könnte!

Vielen Dank für eure Hilfe
Bleiente

Hallo,

ich würde dir ja gerne weiterhelfen, aber leider bin ich da auch überfragt. Hast du schon mal in Erwägung gezogen einen Berater in der Eltergeldstelle zu fragen? So ganz „auf doof“, was wäre wenn? Ich habe festgestellt, dass die eigentlich ganz kompetent sind.

Sorry,

gruß Nicole

Kein Problem, einen Versuch war’s wert.

Ich hab schon mit einer Beraterin gesprochen, aber weitergeholfen hat das nicht. Erst hat sie sich selbst widersprochen, dann bei einem Kollegen nachgefragt und der war sich ganz sicher, dass Zahlungen aus alten Rechnungen nicht berücksichtigt werden. Das Internet ist aber voll mit Beiträgen, dass es genau anders rum ist…

Die eigentlich Frage nach dem Gestaltungsspielraum hat sie irgendwie nicht verstanden oder nicht verstehen wollen.

Vielleicht ruf ich nochmal in einem anderen Ort an?!

Trotzdem vielen Dank
Bleiente