Liebe/-r Experte/-in,
da im Thread http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?A… keine Antworten eingingen, möchte ich euch Experten gerne direkt befragen:
Es geht um die Behandlung des Verdienstes während des Bezugs von Elterngeld (z.B. 2 Partnermonate für Freiberufler X).
Laut meiner Recherche gilt scheinbar ganz simpel das Zuflussprinzip, was auf den ersten Blick sehr ungerecht aussieht: Wenn in einem EG-Bezugsmonat (also nicht Kalendarmonat!) keine Zahlungen von Kunden eingehen, ist der Gewinn = Null und X hat Anspruch auf die vollen 1800 EUR. Geht aber irgendeine Zahlung aus alten Rechnungen ein, wird das EG reduziert. Im worst case auf 300 EUR.
Es ist scheinbar völlig egal, was X in diesem Bezugsmonat an Leistungen erbringt und einnimmt, - solange es weniger als die 120 h/Monat sind. Die Rechnung wird in der Regel erst in den Folgemonaten bezahlt und somit höchstwahrscheinlich nicht in einem Bezugsmonat.
Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, oder? Sonst würde X ganz einfach die Rechnungen so stellen, dass in den Bezugsmonaten nichts oder nur ganz wenig reinkommt oder hohe Ausgaben als Kompensation getätigt werden. Ist das zu kurz gedacht?
Wie sieht es nach dem Bezug des EG aus: Wird dann auf Basis des neuen Steuerbescheids oder einer EÜR sowieso ein neues Durchschnitts-Monatseinkommen angesetzt? Oder werden gar die Rechnungen unter die Lupe genommen und der oben beschriebene „Gestaltungsmissbrauch“ fällt sofort auf?
Wär super, wenn jemand mit eigenen Erfahrungen weiterhelfen könnte!
Vielen Dank für eure Hilfe
Bleiente