Liebe/-r Experte/-in,
jemand hat vor der Geburt Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit und aus freiberuflicher Arbeit.
Nach der Geburt geht er in Elternzeit, möchte aber freiberuflich 10h weiterarbeiten, um Kunden nicht zu verlieren. Er berechnet seinen Gewinn über Einnahme-Überschussrechnung und hat vor, seine Rechnungen so zu stellen, dass im Bezugszeitraum des Elterngelds kein Zahlungseingang zu erwarten ist. Ist dies so zulässig, kann also ohne Einkommen 10h die Woche gearbeitet werden? Wird dann im Antrag 10h pro Woche / 0 EUR Gewinn angegeben?
Danke und Gruß,
Rudolf