Elterngeld für das 2te Kind

Hallo,

mein Mann und ich planen ein 2tes Kind zu bekommen. Ich befinde mich noch in der Elternzeit für das 1te Kind. Was ist jetzt meine Berechnungsgrundlage für das Elterngeld des 2ten Kindes? Die letzten 12 Monate vor der Elternzeit, also die letzten 12 Monate in denen ich erwerbstätig war?

LG

Hi,

nein, nicht die letzten zwölf Monate, die du gearbeitet hast. Es geht immer um die letzten zwölf Monate vor Antritt der (neuen) Elternzeit. Sonst könnte man ja endlos weiter Kinder bekommen und sich darauf „ausruhen“, dass man mal gearbeitet hat. Das macht kein Arbeitgeber und keine Elterngeldstelle mit. :smile:

Gruß
Cess

Nicht ganz richtig…
Hallo,

so pauschal ist das auch falsch! Denn wenn innerhalb der letzten 12 Monate vor Beginn des neuen Mutterschutzes ein Elterngeldbezugszeitraum war, dann wird für den Zeitraum doch wieder der Zeitraum genommen, der VOR dem ersten EG war.

Ich bekomme z.B. NICHT nur 375€, sondern mehr, weil mein zweites Kind bereits nach 18 Monaten geboren wurde. Es werden nur 4 Monate als „Nullmonate“ berechnet. Der Rest wird von den Monaten genommen in denen ich noch gearbeitet habe!

Wenn man immer nach bereits höchstens 12 Monaten und 6 Wochen (der Berechnungszeitraum beginnt in dem Monat vor dem neuen Mutterschutz) wieder ein weiteres Kind bekommt, dann kann man tatsächlich über mehrere Jahre das selbe Elterngeld bekommen wie beim ersten Kind.

LG
ausnahmefall

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Hi,

danke für die Berichtigung, dann hatte ich das falsch verstanden.

Gruß
Cess

Hallo Ausnahme,

das ist ja höchst interessant! Kannst du mir sagen, wie das bei mir ist: ich habe bis zum 31.07. letzten Jahres Elterngeld bezogen und gehe am 24.05. wieder in den Mutterschutz.

Und hast du auch eine Quelle, wo das genau steht?

LG von Suse

Hallo Cess,

mich interessiert die Frage ebenso und deshalb habe ich mal ein
wenig im Netz gestöbert und bin dabei auf folgende Informationen
gestossen:

[…] Bei der Berechnung des Elterngeldes für das „neue“ Kind
werden Monate, in denen Elterngeld für ein älteres Kind bezogen wurden und dadurch nicht oder weniger verdient wurde, NICHT mit berücksichtigt.
Dies verhindert ein Absinken des Elterngeldes für das jüngere Kind.

Ist das erste Kind noch unter 3 Jahren alt gibt es zusätzlich einen
Geschwisterbonus in Höhe von 10% des Elterngeldes bzw. von mindestens
75 EUR. […]
Quelle: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/elterngeld…

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