Nicht ganz richtig…
Hallo,
so pauschal ist das auch falsch! Denn wenn innerhalb der letzten 12 Monate vor Beginn des neuen Mutterschutzes ein Elterngeldbezugszeitraum war, dann wird für den Zeitraum doch wieder der Zeitraum genommen, der VOR dem ersten EG war.
Ich bekomme z.B. NICHT nur 375€, sondern mehr, weil mein zweites Kind bereits nach 18 Monaten geboren wurde. Es werden nur 4 Monate als „Nullmonate“ berechnet. Der Rest wird von den Monaten genommen in denen ich noch gearbeitet habe!
Wenn man immer nach bereits höchstens 12 Monaten und 6 Wochen (der Berechnungszeitraum beginnt in dem Monat vor dem neuen Mutterschutz) wieder ein weiteres Kind bekommt, dann kann man tatsächlich über mehrere Jahre das selbe Elterngeld bekommen wie beim ersten Kind.
LG
ausnahmefall