Hallo, hab eine Frage zum Elterngeld. Meine Frau ist wieder schwanger seit Februar und unser erstes Kind wurde im Mai drei, also keine Möglichkeit zu arbeiten.Zu meiner Frage, hat sie trotzdem Anspruch auf das minimum (300€). Sie war vor der ersten Schwangerschaft arbeitslos.
Ja, sie hat einen Anspruch auf die 300 Euro Elterngeld.
Hallo,
nach derzeitiger Rechtslage hat die Ehefrau Anspruch auf das Minimalelterngeld von 300€.
Herzliche Grüße, S.
Hallo, hab eine Frage zum Elterngeld. Meine Frau ist wieder
schwanger seit Februar und unser erstes Kind wurde im Mai
drei, also keine Möglichkeit zu arbeiten.Zu meiner Frage, hat
sie trotzdem Anspruch auf das minimum (300€). Sie war vor der
ersten Schwangerschaft arbeitslos.