Elterngeld für Kind2 während Elternzeit für Kind1

Hallo und schon jetzt vielen Dank für Eure Antworten, die hoffentlich endlich Licht ins Dunkel bringen können.

Meine Frage ist etwas kompliziert, weshalb ich leider bisher auch im Internet oder im entsprechenden Gesetzestext noch nicht fündig geworden bin, deshalb ganz von vorne:

Nehmen wir an ich habe ein Kind und beziehe für dieses Kind derzeit Elterngeld, bzw. habe Elterngeld bezogen und bin nun noch in Elternzeit zuhause bei meinem Kind. Nun hat sich ein zweites Kind angekündigt, für das ich dann ja auch wieder Elterngeld beziehen könnte. Das Elterngeld wird ja auf Basis der letzten 12 Monatsnettolöhne berechnet, davon ausgenommen sind Monate, in denen ich Mutterschaftsgeld (also die Monate des sogenannten Mutterschutzes) oder sonstige staatliche Bezüge für das Kind, also Elterngeld, erhalten habe. So weit, so gut.

Nun meine Frage(n):

  • Das heißt, dass die Monate, in denen ich Elterngeld für Kind 1 beziehe, nicht in die Berechnung für das Elterngeld für Kind 2 mit einfließen, richtig?

  • Jetzt nehmen wir mal an, dass der Bezugszeitraum für das Elterngeld für Kind 1 (also die 12 Monate nach Geburt, bzw. 10 Monate + 2 Monate Mutterschutz) bereits vorbei ist, ich aber trotzdem noch in Elternzeit bin und während dieser Zeit KEIN Geld aus Arbeit beziehe sondern mein Kind zuhause betreue. Wie wird dann das Elterngeld für Kind 2 berechnet? Was ist mit den Monaten, in denen ich kein Elterngeld, aber auch kein Geld vom Arbeitgeber erhalte, weil ich noch in Elternzeit bin? Werden diese auch in die 12 Monatsnettolöhne, auf deren Basis das Elterngeld berechnet wird, einbezogen oder läuft die Berechnung dann analog zu Kind 1, vor Elternzeit, Elterngeld und Mutterschutz für Kind 1?

Ich hoffe man konnte verstehen worauf ich hinaus will. Ich möchte einfach wissen, ob die Monate, in denen ich ohne Elterngeld zuhause bin, auch in die Berechnung für das Elterngeld für Kind 2 mit einfließen. Denn dann wäre ja zu überlegen, ob man sich das Elterngeld nicht auf 24 Monate zur Hälfte auszahlen lässt. Wenn Kind 2 in diesem Zeitraum zur Welt kommt, dann müsste der Berechnungszeitraum ja definitiv wieder analog zu Kind 1 sein, oder?

Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar!!! Ich hatte bereits versucht mit einer dieser Elterngeldstellen zu sprechen, aber dort wurde man nur abgewimmelt und auf das Gesetz verwiesen, welches ich mittlerweile schon auswendig kenne. Nur meine, zugegebenermaßen sehr spezielle Frage, wurde darin leider nicht beantwortet…

1000 Dank im Voraus und liebe Grüße

Nina

Hallo Nina,

soweit ich das Gesetz verstehe, ist es so wie Du beschrieben hast. Leider bin ich aber auch kein Experte für diese spezielle Frage und hoffe, dass Dir jemand anderes weiterhelfen kann.

LG Schneemaus

Zeiten ohne Elterngeld werden natürlich mit 0 Euro berücksichtigt. Es darf nicht vergessen werden, dass auch für Kind 2 Mutterschutz besteht, also werden die Monate auch nicht berücksichtigt.
Da der Bezugszeitraum durch eine doppelte Auszahlung nicht verändert wird, ist es egal, wie die Auszahlung erfolgt!

Hallo Nina,
tut mir wirklich leid, Deine Fragen kann ich Dir leider auch nicht beantworten. Vielleicht gibt es ja in Deiner Stadt ein Bürgerbüro o.ä., wo Du eventuell nachfragen könntest.
Für Dich und Deine Familie wünsche ich alles Gute,
Liebe Grüße aus Dresden…

Hallo Susanne, vielen lieben Dank für die Antwort. Darf ich noch zwei kurze Rückfragen stellen:

Zeiten ohne Elterngeld werden mit 0Euro berechnet, soviel ist klar. Dann wird doch für diesen Zeitraum (also der Zeitraum nach Ablauf des Elterngelds für Kind 1 bis Mutterschutz für Kind2) der gesetzliche Mindestsatz angerechnet, der mir zusteht, oder? Und für die restlichen Monate dann der bereinigte Nettolohn, den ich vor Kind1 erhalten habe und daraus dann der Mittelwert. Richtig?

Und das mit dem Bezugszeitraum habe ich, fürchte ich, nicht ganz verstanden. Das heißt es ist für die Berechnung des Elterngeldes von Kind2 egal, ob ich das Geld von Kind1 auf 12 oder 24 Monate auszahlen lasse? Wenn das Kind2 sagen wir mal 18 Monaten nach Kind1 zur Welt kommt wird, egal ob ich noch Elterngeld (weil halbiert) beziehe oder nicht, davon ausgegangen, dass ich nach Ablauf der regulären 12 Monate 0Euro im Monat verdiene und wieder der gesetzliche Mindestsatz berechnet für die 5-6 Monate zwischen Ende Elterngeld Kind1 und Mutterschutz Kind2? Ist das so richtig?

Sorry, wenn ich nochmal nachfrage, aber bei diesen vielen Paragraphen habe ich vollkommen den Überblick verloren. :frowning:

1000 Dank, Nina

Dann wird doch für diesen Zeitraum (also der Zeitraum
nach Ablauf des Elterngelds für Kind 1 bis Mutterschutz für
Kind2) der gesetzliche Mindestsatz angerechnet, der mir
zusteht, oder?

Welcher Mindestsatz?!? Du hattest dort keine EInkommen, also fließt in die Berechnung des Durchschnitts der Monat mit 0 Euro ein!

Und für die restlichen Monate dann der

bereinigte Nettolohn, den ich vor Kind1 erhalten habe und
daraus dann der Mittelwert. Richtig?

Genau, daraus dann der Mittelwert und davon gibts 65-100%.

Das heißt es ist für die Berechnung des

Elterngeldes von Kind2 egal, ob ich das Geld von Kind1 auf 12
oder 24 Monate auszahlen lasse?

Ja.

Wenn das Kind2 sagen wir mal

18 Monaten nach Kind1 zur Welt kommt wird, egal ob ich noch
Elterngeld (weil halbiert) beziehe oder nicht, davon
ausgegangen, dass ich nach Ablauf der regulären 12 Monate
0Euro im Monat verdiene und wieder der gesetzliche Mindestsatz
berechnet für die 5-6 Monate zwischen Ende Elterngeld Kind1
und Mutterschutz Kind2? Ist das so richtig?

Du beziehst nie mehr als maximal 14 Monate (Alleinerziehend) du bekommst ausgezahlt! Aber ja, das hast du dann richtig verstanden.

SUPER! Ganz herzlichen Dank, ich glaube jetzt habe ich es endgültig verstanden :smile: Wusste den Unterschied zwischen „beziehen“ und „ausbezahlt bekommen“ nicht recht. Aber jetzt ist mir alles klar. Und den Mindestsatz habe ich glaube ich verwechselt, der kommt ja dann nur zum tragen wenn ich mit den 65% vom Mittelwert unterhalb einer bestimmten Grenze liege. Mein Fehler!
Ich danke dir vielmals und wünsche noch einen wunderschönen Tag!
LG, Nina

Hi Nina,

also, ich hoffe, dass ich mich jetzt klar und verständlich ausdrücken kann.

Grundsätzlich zählen stets die Erwerbseinkommen der letzten 12 Monate vor Geburt eines Kindes. Die Monate, in denen Du also weder Elterngeld noch Ähnliches bezogen hast im Anschluss an das Elterngeld für Dein älteres Kind sind somit futsch und werden dann mit 0 Euro angesetzt, weil Du danach nicht erwerbstätig warst.
Für die Monate des maßgebenden Zeitraumes, in denen Du noch Elterngeld für das erste Kind bezogen hast, zählen dann entsprechend die letzten Monate vor Geburt des ersten Kindes. Je nachdem also, wieviele Monate der 12 noch in den Elterngeldzeitraum fallen, dann die Monate davor.

Beispiel: Ein Kind wird am 15.11.2007 geboren. Die Elternzeit endet also bei 12 Monaten am 14.11.2008. Am 10.02.2009 kommt Kind 2 auf die Welt. Grundsätzlich zählen die letzten 12 Monate vor geburt des Kindes. In den Monaten 12/2008 und 01/2009 wurde kein Erwerseinkommen erzielt. Da im Zeitraum vor 12/2008 Elterngeld für ein älteres Kind bezogen wurde, werden jetzt noch die letzten 10 Monate vor Geburt des ersten Kindes für die Ermittlung des Elterngeldes herangezogen.

Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

LG

Fair1207

Hallo Nina,
zu Frage 1: Monate in denen Sie Elterngeld bezogen haben werden nicht in die Berechnung bei Kind 2 einbezogen; solche Monate werden mit Monaten vor Geburt des ersten Kindes ausgeglichen
zu Frage 2 Elterngeld und MS-Geld sind ausbezahlt, Mutter in Elternzeit ohne Einkünfte: diese Monate werden mit 0€ berechnet, bei 12 solchen Monaten können Sie den Mindestsatz von 300€ Elterngeld beantragen, leider nicht mehr.
zu Frage 3: eine Verlängerung des Elterngeldes auf 24 Monate würde nichts nützen, da maximal 12 Moante Elterngeldbezug unberücksichtigt bleiben, nachzulesen z.B. bei www.zbfs.bayern.de.
Jetzt ein bischen klarer?
Herzliche Grüße und Alles Gute, S.

Hallo Nina,

das ist so nicht ganz richtig. Die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes werden herangezogen, wenn du in diesen kein Einkommen hattest, wird der Mindestsatz von 300 € bezahlt. Elterngeld und Mutterschaftsgeld sind kein Einkommen und diese Zeiträume werden nicht ausgeschlossen bei der Berechnung. LEIDER!!!
Viele machen es oft so, daß der Mann beim zweiten Kind zuhause bleibt. So wird von seinem Gehalt das Elterngeld + der Geschwisterbonus berechnet.
Es gibt noch was zu beachten. Die Progressionssteuer für das Elterngeld. Lege auf jeden Fall 1 Monatselterngeld beiseite, dies wird nämlich nachträglich über den Lohnsteuerjahresausgleich fällig.

Alles Gute

Lore