Für 2009 bestand Anspruch auf Elterngeld gehabt.
Ausgezahlt wurde es allerdings erst 2010 (Bearbeitungszeit des Antrags).
Von der Elterngeldstelle wurde keine Bescheinigung fürs Finanzamt für 2009 ausgestellt.
Heißt das, dass der Betrag erst für 2010 in die Steuererklärung eintragen werden muss???
es gilt immer zuflußprinzip -> 2010
momentan ist ohnehin strittig, ob das elterngeld überhaupt auswirkungen auf die progression hat, also rechtsprechung beobachten…
gruß inder