Meine Frage,
wenn man Elterngeld erst Anfang des Jahres 2012 für Nov und Dez 2011 nachgezahlt bekommt dann braucht man das doch nicht angeben in der Steuererklärung 2011, ODER ?
Danke
Meine Frage,
wenn man Elterngeld erst Anfang des Jahres 2012 für Nov und Dez 2011 nachgezahlt bekommt dann braucht man das doch nicht angeben in der Steuererklärung 2011, ODER ?
Danke
Guten Tag,
Muss man doch angeben, wenn es sich um eine Leistung des Jahres 2011 handelt, egal wann es bezahlt wurde, d.h. tatsächlich zugeflossen ist. Elterngeld ist eine Entgeldersatzleistung.
Hallo!
Falsch! Zahlungsprinzip gilt hier: §11 EStG.
Es greift aber auch hier die Ausnahmeregelung des §11(1)S.2 EStG, d.h. wurde das Elterngeld bis 10.01.2012 gezahlt, ist es in 2011 zu erklären, wurde es später gezahlt ist es in 2012 zu erklären.
Gruß
Jörg