Elterngeld ist mit Mutterschaftsgeld abgegolten?

Hallo Experten,

ich habe folgendes Problem, Ich habe Anfang Mai einen Antrag auf Elterngeld gestellt, für die ersten beiden Monate. (Ich bin der Vater) die Mutter hat in der Zeit Mutterschaftsgeld bekommen. Jetzt haben wir uns gedacht, da meine Freundin eh am 01.09.2014 Ihre Ausbildung weiterführt, werde ich weiterhin elterngeld nehmen. somit einen Weiteren Antrag weggeschickt, wo ich die ersten 12 Monate Elterngeld nehme, und meine Freundin den 2 und 3. Lebensmonat, sodass wir auch die 14 Monate ausgeschöft haben.
jetzt ist das aber schon 2 Monate her, Gestern habe ich bei der Sachbearbeiterin einfach mal angerufen, um zu fragen wie weit die Angelegenheit denn nun sei. Sie sagte daraufhin, dass Sie den Antrag bewusst nicht bearbeitet hat, da das wie ich mir das nicht vorstelle nicht geht. das Mutterschaftsgeld wird auf das ELterngeld angerechnet, und die Mutter MUSS dadurch dass Sie Mutterschaftsgeld bekommen hat auch den Zeitraum der ersten beiden Monate wählen.

Ergo, Kein Elterngeld für die Mutter.

kann jemand bitte helfen?

haben seit 3 Monaten kein Geld bekommen, und sind mit der Miete nun auch 2 Monate im Rückstand, und dass alles nur wegen den Amt. Kann man da denn auch was machen?

hallo.

jetzt ist das aber schon 2 Monate her, Gestern habe ich bei
der Sachbearbeiterin einfach mal angerufen, um zu fragen wie
weit die Angelegenheit denn nun sei. Sie sagte daraufhin, dass
Sie den Antrag bewusst nicht bearbeitet hat, da das wie ich
mir das nicht vorstelle nicht geht.

da hätte sie ja mal bescheid sagen können, die sch…lechte mitarbeiterin!

das Mutterschaftsgeld wird auf das ELterngeld angerechnet,

richtig. nur wenn das mutterschaftsgeld niedriger ist als das elterngeld wäre, würde die differenz aus dem elterngeldtopf bezahlt.

haben seit 3 Monaten kein Geld bekommen, und sind mit der
Miete nun auch 2 Monate im Rückstand, und dass alles nur wegen
den Amt.

nicht „nur wegen dem amt“. wenn die finanzen derart spitze auf knopf stehen, hat das sicher andere ursachen!
schleunigst wohngeld beantragen! und/oder sich wegen ausbildungsbeihilfe für die freundin schlaumachen.
sonst flattert demnächst die fristlose wohnungskündigung ins haus, und dann wird’s richtig doof.

gruß

michael

Hallo Stephan,

formell seist du mal darauf hingewiesen, dass dein Artikel gegen FAQ 1129 verstößt und deswegen gelöscht werden könnte (schreib ihn das nächste Mal einfach in einer anonymisierten Form…).

ich habe folgendes Problem, Ich habe Anfang Mai einen Antrag
auf Elterngeld gestellt, für die ersten beiden Monate.

Wann ist das Kind geboren?

(Ich bin der Vater) die Mutter hat in der Zeit Mutterschaftsgeld
bekommen.

In welcher Zeit? Ich nehme jetzt mal an, dass sie 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld bekommen hat. Stand sie vor dem Mutterschutz in einem Beschäftigungsverhältnis?

Jetzt haben wir uns gedacht, da meine Freundin eh am
01.09.2014 Ihre Ausbildung weiterführt, werde ich weiterhin
elterngeld nehmen. somit einen Weiteren Antrag weggeschickt,
wo ich die ersten 12 Monate Elterngeld nehme, und meine
Freundin den 2 und 3. Lebensmonat, sodass wir auch die 14
Monate ausgeschöft haben.

Ja, 14 Monate bekommt man nur, wenn beide Partner einen gewissen Teil zu Hause bleiben. Dies ist schon mal richtig, aber die Mutter MUSS die ersten beiden Monate übernehmen, weil für sie in dieser Zeit ein Beschäftigungsverbot besteht! Üblicherweise bekommt die Mutter in den 8 Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und dann wird vom Arbeitgeber zum üblichen Gehalt aufgestockt (weil ja ein gesetzliches Beschäftigungsverbot besteht), WENN sie denn vorher gearbeitet hat.
Dann setzt das Elterngeld für den Elternteil ein, der dieses beantragt hat. Was hat denn wer von euch für welchen Zeitraum beantragt? Stehst du in einem Beschäftigungsverhältnis?

haben seit 3 Monaten kein Geld bekommen, und sind mit der
Miete nun auch 2 Monate im Rückstand, und dass alles nur wegen
den Amt
. Kann man da denn auch was machen?

Nein, weil ihr euch nicht gekümmert habt!

Also, um deine Ursprungsfrage mal mit deinen spärlichen Informationen zu beantworten: Ja, üblicherweise bekommt eine Mutter in den ersten 2 Monaten kein Elterngeld sondern Mutterschaftsgeld.

Gruß
finnie

Hallo,

ich habe folgendes Problem, Ich habe Anfang Mai einen Antrag auf Elterngeld gestellt, für die ersten beiden Monate. (Ich bin der Vater) die Mutter hat in der Zeit Mutterschaftsgeld bekommen. Jetzt haben wir uns gedacht, da meine Freundin eh am 01.09.2014 Ihre Ausbildung weiterführt, werde ich weiterhin elterngeld nehmen. somit einen Weiteren Antrag weggeschickt, wo ich die ersten 12 Monate Elterngeld nehme, und meine Freundin den 2 und 3. Lebensmonat, sodass wir auch die 14 Monate ausgeschöft haben. jetzt ist das aber schon 2 Monate her, Gestern habe ich bei der Sachbearbeiterin einfach mal angerufen, um zu fragen wie weit die Angelegenheit denn nun sei. Sie sagte daraufhin, dass sie den Antrag bewusst nicht bearbeitet hat, da das wie ich mir das nicht vorstelle nicht geht.

Wie ich dafür jetzt die korrekte Bewertung abgebe, kommt gleich wieder jemand mit der Beamtenbashingkeule um die Ecke. Wenn etwas nicht geht, dann wird das nicht nicht bearbeitet, sondern dann ergeht ein Ablehnungsbescheid.

das Mutterschaftsgeld wird auf das ELterngeld angerechnet, und die Mutter MUSS dadurch dass Sie Mutterschaftsgeld bekommen hat auch den Zeitraum der ersten beiden Monate wählen.

So ist es.

Ergo, Kein Elterngeld für die Mutter.

Na doch. Aber darauf wird eben das andere Einkommen angerechnet. Wenn das Mutterschaftsgeld zu hoch ist, dann gibt es eben keine Elterngeld für diese Zeit.

kann jemand bitte helfen?

Eigentlich ja die zuständige Bearbeiterin an erster Stelle.

haben seit 3 Monaten kein Geld bekommen,

Na doch. Das Mutterschaftsgeld?

und sind mit der Miete nun auch 2 Monate im Rückstand, und dass alles nur wegen den Amt. Kann man da denn auch was machen?

Ganz schnell einen richtigen Antrag abgeben. Der Vater kann ja durchaus ab dem ersten Lebensmonat Elterngeld beziehen.
Da das ohnehin jeweils zwei eigene Anträge sind, hätte der vom Vater auch bearbeitet und beschieden werden können. Ganz böse Zungen würden vielleicht sogar behaupten müssen. Eben mit maximal 12 Monaten, wenn die Frau sowieso 2 nehmen muss. Für die Mutter wäre eben ein Bescheid ergangen in dem der Elterngeldanspruch berechnet und mit dem geleisteten Mutterschaftsgeld verglichen worden ist. Wenn das Mutterschaftsgeld höher als der Elterngeldanspruch war, dann gibt es eben keine weitere Zahlung.
Grüße

Danke für die Infos finnie, wo steht es denn, dass die Mutter die ersten beiden Monate übernehmen Muss?

Hallo,

Danke für die Infos finnie, wo steht es denn, dass die Mutter die ersten beiden Monate übernehmen Muss?

Es wird einfach angerechnet. Das muss sie nicht beantragen. Das ergibt sich aus § 4 BEEG, wo steht: Lebensmonate des Kindes, in denen einem Elternteil nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 anzurechnende Einnahmen zustehen, gelten als Monate, für die dieser Elternteil Elterngeld bezieht. http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4.html
In §3 Absatz 1 Nr. 1 ist dann das Mutterschaftsgeld angeführt. http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__3.html
Bezug von Mutterschaftsgeld also = Bezug von Elterngeld (bzw. wird es angerechnet).

Grüße