Witwer mit Kind (8 Jahre)nimmt nach Tod der Ehefrau Kinderfreibetrag in Anspruch.
Nun lernt er eine Frau kennen und sie planen Nachwuchs. Sicher gibt es für das neue Kind Kindergeld.
Hat der Kinderfreibetrag des Waisenkindes weiterhin Bestand?
Stehen Kindergeld und Kinderfreibetrag aufgrund der zwei Situationen in einem Verhältnis oder sind beide Zahlungen unabhängig voneinander?